Die Vorbereitungen für die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 laufen in der Verbandsgemeinde (VG) Birkenfeld auf Hochtouren. Diese Wahl fällt in eine besondere Zeit, denn sie findet mitten in die saarländische Saalfastnacht. Dies wirft eine Reihe von Fragen auf, insbesondere wie Feierlichkeiten und Wahltermin gleichzeitig bewältigt werden können.
Besonders im Fokus stehen Überlegungen, ob Wähler betrunken ins Wahllokal kommen dürfen, sowie die Abgabefrist für Briefwahlunterlagen. Angesichts des frühen Wahltermins ist die Vorbereitungszeit bereits recht knapp bemessen, was potenziell eine Herausforderung für die Wahlorganisation darstellen könnte, wie die Rhein-Zeitung berichtet.
Details zur Briefwahl
Eine der wichtigsten Neuerungen für die Bundestagswahl 2025 betrifft die Briefwahl. Laut SWR haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, einen Antrag auf Briefwahl zu stellen, ohne einen triftigen Grund angeben zu müssen. Die Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden, jedoch sind sie erst zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar.
Die Antragstellung erfolgt bei der Gemeinde des Erstwohnsitzes. Der Antrag kann online, schriftlich oder persönlich gestellt werden. Eine Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch als hilfreich angesehen. Bis zum Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr müssen die Anträge eingereicht werden, außer im Falle plötzlicher Erkrankungen, wo eine Antragstellung bis 15:00 Uhr am Wahltag möglich ist.
Fristen und Abläufe
Ab dem 30. Januar 2025 werden die Stimmzettel gedruckt und versandt. Die Zeitspanne zwischen der Bereitstellung der Unterlagen und dem Wahltag beträgt etwa 10-12 Tage. Für die Rücksendung des Wahlbriefs gilt, dass dieser bis 18 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle ankommen muss. Für im Ausland lebende Deutsche gibt es ebenfalls spezifische Regelungen: Diese müssen sich bis zum 2. Februar 2025 ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Fehler, die zur Ungültigkeit von Briefwahlunterlagen führen können, umfassen verspätete Ankünfte, fehlende Unterschriften oder nicht zugeklebte Umschläge. Eine ansteigende Nutzung der Briefwahl ist zu verzeichnen; bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz 2021 nutzten über 50% bzw. 60% die Option der Briefwahl. Trotzdem gibt es Bedenken von Verfassungsrechtlern, die die Wahrung der Geheimheit und Gleichheit der Wahl in Frage stellen, wie ebenfalls bundesregierung.de hinweist.
Abschließend bleibt zu beobachten, wie die Wahlbehörden den Spagat zwischen Karnevalsfeiern und Wahlgang meistern werden und welche Impulse die Briefwahl für die Wahlbeteiligung bringen könnte.