Am 2. April 2025 hat die Freie Wählergemeinschaft (FWG) Schifferstadt einen neuen Vorstand gewählt, bei dem der bisherige Vorsitzende Dieter Weißenmayer seine Position erneut behaupten konnte. In einer gut besuchten Versammlung wurde er mit einer deutlichen Mehrheit im Amt bestätigt. Seine Stellvertreterrolle übernimmt ab sofort Thomas Münz, während Berti Leibel als Schatzmeister und Franz-Josef Kolb als Schriftführer fungieren werden. Die Liste der Beisitzer umfasst Marion Schleicher-Frank, Patrick Kunz, Erwin Fischer, Roswitha Leydecker und Thomas Speicher. Die Kassenprüfer Stefan Schleicher und Mona Heid komplettieren das neue Team. Damit bleibt die FWG Schifferstadt ein stabiler Faktor in der kommunalen Politik der Region.
Die Versammlung war nicht nur eine Wahlveranstaltung, sondern auch eine Gelegenheit, über die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit zu berichten. Marion Schleicher-Frank, die Fraktionsvorsitzende im Stadtrat, lieferte einen umfassenden Überblick über die bisherigen Erfolge der FWG. Besonders hervorzuheben ist die Wahl von Weißenmayer zum Zweiten Beigeordneten, ein entscheidender Schritt für die fraktionelle Macht der FWG in Schifferstadt.
Wachstum und Herausforderungen
Die FWG Schifferstadt hat in den letzten Monaten großen Zuwachs erfahren und konnte fünf neue Mitglieder gewinnen, was die Gesamtzahl auf 54 anhebt. Dies verdeutlicht die wachsende Unterstützung für die Wählergemeinschaft in der Stadt. Es ist ein positives Signal, vor allem in Zeiten, in denen die politische Landschaft häufig von Herausforderungen geprägt ist.
Bei der jährlichen Mitgliederversammlung, die im Palatinum in Mutterstadt stattfand, wurden nicht nur die neuen Vorstandsmitglieder gewählt, sondern auch wichtige Satzungsänderungen besprochen. Marion Schleicher-Frank, die zudem zur neuen Vorsitzenden der Freien Wählergemeinschaft Rhein-Pfalz-Kreis e.V. gewählt wurde, thematisierte den Haushaltsplan 2025 in ihrer Rede. Dies ist besonders relevant, da die FWG Schifferstadt seit 2024 wieder in der Verantwortung ist und proaktive Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur ergreifen möchte.
Kommunale Selbstverwaltung und Bürgerbeteiligung
Im Kontext der Kommunalpolitik ist es wichtig zu betonen, dass die Bürger in Deutschland das Recht auf kommunale Selbstverwaltung genießen. Dies wird durch Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes garantiert. Die kommunale Selbstverwaltung ermöglicht es Städten und Gemeinden, eigenständig Entscheidungen in verschiedenen Bereichen zu treffen, darunter Bildung, Gesundheit und Umweltpolitik. Diese Struktur gibt den Bürgern die Möglichkeit, durch Wahlen und auch durch direktdemokratische Instrumente wie Bürgerbegehren aktiv an der politischen Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken.
In jüngster Zeit ist die Sicherheit von Kommunalpolitikern ein wichtiges Thema, vor allem nach Vorfällen, die zu einem Anstieg von Gewalt gegen Kommunalpolitiker geführt haben. Eine Umfrage aus dem Jahr 2020 zeigte, dass 64 % der Kommunalpolitiker bereits beleidigt oder bedroht wurden, ein alarmierender Trend, der das notwendige Engagement und die Risiken unterstreicht, mit denen Kommunalpolitiker konfrontiert sind.
Die FWG Schifferstadt zeigt durch ihre Vorstandswahlen und die aktive Beteiligung ihrer Mitglieder, dass sie bereit ist, sich diesen Herausforderungen zu stellen und die kommunale Selbstverwaltung tatkräftig zu unterstützen.