Die Stadt Zell hat ihren neuen Feuerwehrbedarfsplan nach 20 Jahren vorgestellt. Dieser Plan, der die Ausstattung und den Zustand der 23 Ortsfeuerwehren analysiert, kommt aufgrund steigender Anforderungen an die Feuerwehr sowie einer abnehmenden Zahl von Freiwilligen zur richtigen Zeit. Wie die Rhein-Zeitung berichtete, wird in dem Bedarfsplan vorgeschlagen, die Kapazitäten kleiner Ortschaften zentral zu bündeln, um effizienter arbeiten zu können. Zusätzlich ist auch eine Veränderung der Fördermittel angedacht.
Ein zentraler Aspekt dieser Brandschutzbedarfsplanung, wie auch auf Forplan ausgeführt, ist die Verbesserung der Organisationsstruktur sowie der Personalverfügbarkeit und der Erreichungsgrad weiterer Leistungskriterien der Feuerwehr. Es wird betont, dass empfohlene Maßnahmen regelmäßig überprüft werden sollten, um frühzeitig auf festgestellte Defizite mit entsprechenden Gegenmaßnahmen reagieren zu können.
Notwendigkeit von Ausnahmegenehmigungen
Im Rahmen der Brandschutzbedarfsplanung wird zudem die Notwendigkeit von Ausnahmegenehmigungen für hauptamtliche Einsatzkräfte thematisiert. Diese könnten erforderlich sein, um komplexen Anforderungen im abwehrenden Brandschutz gerecht zu werden. Das Verfahren zur Beantragung dieser Ausnahmegenehmigungen erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden.
Die Umsetzungsbegleitung der empfohlenen Maßnahmen umfasst darüber hinaus die Begleitung politischer Entscheidungsprozesse, die Moderation und Unterstützung bei Gesprächen mit Einsatzkräften und Politik sowie die Verlaufskontrolle zur Sicherstellung der Einsatzverfügbarkeit von freiwilligen Kräften. Auch die regelmäßige Berichtserstattung, sowohl in Form von Quartals- als auch Jahresberichten, ist Bestandteil der Maßnahmen.