Im Rahmen der bevorstehenden Reform der Ganztagsbetreuung für Grundschulen werden in der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land bedeutende Fortschritte erzielt. Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) in Kraft, welches staatlich geförderte Ganztagsangebote für Grundschulkinder fordert. Gemäß den Vorgaben müssen Grundschulen an allen Schultagen ein achtstündiges Betreuungsangebot bereitstellen, um der Rechtsanspruchsregelung nachzukommen. Dies betrifft zunächst die erste Klassenstufe und wird jährlich bis zum Schuljahr 2029/30 ausgeweitet. Eltern haben jedoch die Möglichkeit, über die Inanspruchnahme zu entscheiden, was im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt ist. Diese umfassenden Änderungen bedeuten, dass Schulen bauliche und personelle Voraussetzungen schaffen müssen, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden, erklärt die BMFSFJ.
In diesem Zusammenhang wurden in Nordpfälzer Land verschiedene Maßnahmen für drei Grundschulen beschlossen. Die Projekte werden durch Bundesmittel von bis zu 70 Prozent gefördert, was die finanzielle Belastung für die Kommunen erheblich mindert. Insgesamt sind für die geplanten Maßnahmen Kosten von knapp 800.000 Euro veranschlagt.
Geplante Maßnahmen in den Schulen
Für die Paula-Best-Grundschule in Imsweiler wird beispielsweise die Nutzung der angrenzenden Feuerwehrräumlichkeiten angestrebt. Hierzu sind der Umbau des Feuerwehrgebäudes für die Ganztagsbetreuung sowie die Umgestaltung des Schulhofes in ein „grünes Klassenzimmer“ geplant. Die geschätzten Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf etwa 380.000 Euro, während bis zu 40 Kinder ab 2026 von der neuen Betreuung profitieren sollen.
Die Appeltal-Grundschule in Gerbach wird um einen Ruheraum von rund 40 Quadratmetern erweitert. Zudem wird eine Teilbegrünung des Schulhofes angestrebt, insgesamt belaufen sich die Kosten auf 280.000 Euro. Hier werden etwa 50 Kinder erwartet, die ab 2026 Plätze in der Ganztagsbetreuung erhalten.
Die Anne-Frank-Grundschule in Rockenhausen plant eine Umgestaltung des Schulhofes. Diese Maßnahmen sind durch die Verwaltung der Verbandsgemeinde selbständig geplant und kosten ca. 136.000 Euro. Die Zustimmung für die Vergabe der Planungsaufträge erhielt der VG-Rat einstimmig, was einen breiten Konsens für die Projekte zeigt.
Kritik und Herausforderungen
Bereits geäußert wurde jedoch auch Kritik, insbesondere von Michael Vettermann, dem Stadtbürgermeister von Rockenhausen. Er bemängelte, dass die Finanzierung durch den Gesetzgeber nicht ausreichend sei. In diesem Kontext bemerkte der VG-Bürgermeister Cullmann, dass die Maßnahmen letztendlich den Kindern in der Verbandsgemeinde zugutekommen sollen. Zudem besteht die Frist für die Förderanträge bis zum 30. Juni dieses Jahres.
Angesichts der umfassenden Änderungen, die auch einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in Horten und Ganztagsgrundschulen mit sich bringen, ist der Bund bereit, den Ausbau mit 3,5 Milliarden Euro für die kommunale Bildungsinfrastruktur zu unterstützen. Dies soll zudem die Länder entlasten, die künftig mit geänderten Umsatzsteueranteilen rechnen können, um die Betriebskosten der Ganztagsbetreuung zu tragen.