Nachdem ein gewalttätiger Vorfall vor dem Rathaus in Kirchheimbolanden stattfand, wurde der untere Eingang des Rathauses ab sofort für Bürger gesperrt. Der Sicherheitsdienst wird für die nächsten 14 Tage im Eingangsbereich des Rathauses zum Schutz der Mitarbeiter und Bürger eingesetzt. Dies berichtet die Rheinpfalz.
Der Grund für die Sicherheitsmaßnahmen ist ein Vorfall, der sich heute ereignete. Ein junger Mann wollte außerhalb der regulären Öffnungszeiten gewaltsam Zugang zum Sozialamt erlangen. Er schlug die Türklinke ab und trat gegen die geschlossene Glastür des Gebäudes, mutmaßlich in der Absicht, Geld abzuholen, das bereits an seinen Betreuer ausgezahlt worden war.
Reaktion der Behörden
Die aggressive Aktion des Mannes veranlasste die Mitarbeiter des Amtes, sich bedroht zu fühlen, woraufhin sie Kollegen zur Unterstützung hinzuzogen und die Polizei alarmierten. Diese nahm den Mann in Gewahrsam, jedoch ist er mittlerweile wieder auf freiem Fuß. In Reaktion auf den Vorfall hat die Verbandsgemeinde Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstattet.
Die Sicherheit der Mitarbeiter und Bürger hat oberste Priorität, erklärte Verbandsbürgermeisterin Sabine Wienpahl. Sie steht im Austausch mit der Polizei, um mögliche weitere Maßnahmen zum Schutz des Rathauses und seiner Angestellten zu besprechen. Zudem wurde den Mitarbeitern psychologische Betreuung durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) angeboten, um mit den möglichen Folgen des Vorfalls umgehen zu können.
Zugang zum Rathaus und rechtliche Hintergründe
Nach den Sicherheitsmaßnahmen ist der Zugang zum Rathaus ab sofort nur über den oberen Eingang „Neue Allee 2“ möglich. Diese Vorkehrungen sind Teil der Bemühungen, den Sicherheitsstandard in öffentlichen Einrichtungen zu erhöhen, insbesondere nach Vorfällen, die Gewalt oder Bedrohung beinhalten.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Opfer von Gewalt zu betrachten. Gemäß dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) können Opfer von Gewalttaten in Deutschland bis zum 31. Dezember 2023 Leistungen erhalten. Diese umfassen Hilfen und Entschädigungen für gesundheitliche Schäden, die durch Gewalttaten erlitten wurden. Der Anspruch auf diese Leistungen gilt auch für EU-Bürger sowie für rechtmäßig in Deutschland lebende Ausländer, sofern die Gewalttat im Ausland stattfand.
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Gewalttat nach dem 1. Juli 2009 stattgefunden haben muss. Zudem muss geprüft werden, ob eine Entschädigung nach ausländischem Recht in Betracht kommt. Geflüchtete, die vor ihrer Einreise nach Deutschland gesundheitliche Schäden durch Gewalttaten erlitten haben, fallen nicht unter das OEG, was sie in einer besonders verletzlichen Lage belässt. Weitere Informationen zu diesen Themen sind in den Broschüren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu finden.