In der jüngsten Sitzung des Eisenberger Stadtrats wurde der geplante Änderungsantrag zum Bebauungsplan „Ochsenbusch“ vorerst abgelehnt. Der Bauausschuss hatte zuvor eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Stadtbürgermeister Peter Funck (FWG) wies darauf hin, dass eine Zustimmung erst erteilt wird, wenn bis Mai die erforderlichen baulichen Auflagen umgesetzt sind. Ziel dieser Änderungen ist es, die bestehenden Bausünden auf dem Campingplatz „Ochsenbusch“ zu korrigieren und derartige Probleme in der Zukunft zu vermeiden. Alle anfallenden Kosten für die Erstellung des Bebauungsplans sind vom Betreiber zu tragen, was zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen könnte.
Der Campingplatz „Ochsenbusch“ liegt im schönen Naturpark Pfälzer Wald im Donnersbergkreis und erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 7 Hektar. Die landschaftlich reizvolle Umgebung ist durch sanfte Hügel und dichte Wälder geprägt, die zahlreiche Freizeitmöglichkeiten bieten. Zu den wesentlichen Angeboten des Campingplatzes gehören freies Internet, ein kleiner Kinderspielplatz und vielfältige Freizeitaktivitäten wie Tischtennis, Freilandschach und eine Petanque-Anlage. Zudem gibt es in unmittelbarer Nähe Radwanderwege, Sehenswürdigkeiten und ein Waldschwimmbad, das nur zwei Kilometer entfernt ist.
Detaillierte Ausstattung des Campingplatzes
Die Anlage umfasst Stellplätze von bis zu 200 Quadratmetern, vollständig ausgestattet mit Wasser- und Stromanschlüssen. Dauerstellplätze sind zusätzlich an die Kanalisation angeschlossen. Die Sanitäranlagen sind sauber und ausreichend, was den Aufenthalt für die Gäste komfortabler gestaltet. Ein Clubheim mit WLAN ist ebenfalls vorhanden, das den Gästen eine Möglichkeit zur geselligen Zusammenkunft bietet.
Die Bauleitplanung spielt eine wesentliche Rolle in der Stadtentwicklung. Sie stellt das wichtigste Steuerungselement der Stadtplanung dar und ist eine hoheitliche Aufgabe der Kommune. Bauleitpläne müssen in einem formalen Verfahren aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden. Die Grundlage hierfür bildet die Selbstverwaltungsgarantie im Grundgesetz, welche den Kommunen die Verantwortung für die Entwicklung ihrer Gebiete überträgt. Ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan liegt seit dem 12. Juli 2022 vor, und aktuelle Bebauungspläne sind für Bürger über ein GEO-Informations-System einsehbar, was die Transparenz im Planungsprozess erhöht.
Die ablehnende Haltung des Eisenberger Stadtrats lässt Raum für Diskussionen und Überlegungen zur weiteren Entwicklung des Campingplatzes „Ochsenbusch“. Es bleibt abzuwarten, ob der Betreiber die geforderten Auflagen fristgerecht umsetzen wird, um eine positive Entscheidung des Stadtrats zu erreichen.