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Mittwoch, 12. März 2025

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TSV Bonn rrh. startet durch: Hochspannung beim Duell in Gummersbach!

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Katzenschutzverordnung in Frankenthal: Neue Regeln für Freigänger ab Juli!

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Frankenthal neue Regelungen für Katzen, die in ungesicherten Freigang gehen. Nach der neuen Katzenschutzverordnung dürfen nur kastrierte, gechipte und registrierte Katzen das Haus ohne entsprechenden Schutz verlassen. Dieser Schritt wurde von der Stadt Frankenthal in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Tierschutzverein initiiert, um die Probleme freilaufender Katzen zu adressieren, die oft mit Krankheiten, Verletzungen und unkontrollierter Vermehrung zu kämpfen haben. Die Tierärztin Anke Kusch ist Teil dieser Aktion und überprüft die Chips der Tiere, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß installiert sind, wie die Rheinpfalz berichtet.

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Die neue Bestimmung kommt nicht von ungefähr. Laut der Stadt Frankenthal sind freilaufende Katzen eine ernsthafte Herausforderung für den Tierschutz. Sie tragen zur unkontrollierten Zunahme der freilebenden Katzenpopulation bei, weil diese Tiere mit etwa vier bis sechs Monaten geschlechtsreif werden und jährlich bis zu 14 Nachkommen haben können. Den Freigängern drohen Krankheiten wie Katzenschnupfen, Katzenseuche oder FIP, und viele Jungtiere sterben aufgrund fehlender medizinischer Versorgung.

Ziel der Katzenschutzverordnung

Das primäre Ziel der Katzenschutzverordnung, die auf Grundlage des Tierschutzgesetzes beschlossen wurde, ist die Verringerung der Population verwilderter Katzen. Kastration, Kennzeichnung und Registrierung sind daher unabdingbare Maßnahmen. Eigentümer von freilaufenden Katzen müssen sicherstellen, dass ihre Tiere gechippt sind und in einem privaten Haustierregister wie „Tasso“ registriert werden, wie die Informationen der Wikipedia verdeutlichen.

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Zusätzlich sind Haustierhalter verpflichtet, bei einer vermissten Katze innerhalb von drei Tagen Meldung zu erstatten, unter Angabe der Chip-Nummer. Es ist wichtig zu beachten, dass unmarkierte Katzen bei Auffindung gechippt, registriert und unfruchtbar gemacht werden, bevor sie an ihrem Fundort wieder freigelassen werden.

Konsequenzen bei Verstößen

Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann gravierende finanzielle Folgen haben: Verstöße gegen die verordneten Regelungen können mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Kosten für Maßnahmen, die aufgrund von Verstößen ergriffen werden, sind vom Tierhalter zu tragen, sobald die persönliche Identität ermittelt wurde.

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Die Stadt Frankenthal sieht in der neuen Regelung eine Notwendigkeit, um sowohl das Wohlergehen der Tiere als auch das der Bevölkerung zu wahren. Der Tierschutzverein überwacht daher die Population freilebender Katzen und engagiert sich aktiv für deren Unfruchtbarmachung, um das Leid dieser Tiere zu verringern und die Gesamtpopulation zu regulieren.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rheinpfalz.de/lokal/frankenthal_artikel,-neue-katzenschutzverordnung-tierheim-informiert-und-chippt-_arid,5752027.html
https://www.frankenthal.de/stadt-frankenthal/de/themen/umwelt-klima/tiere/katzenschutz/

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