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Donnerstag, 30. Januar 2025

Schützengesellschaft Neustadt: Ein jahrzehntelanger Streit eskaliert!

Streit um Schießanlage in Neustadt an der Weinstraße: Klage der Schützengesellschaft erfolgreich. Tradition und Sport vereint.

Kunstverein Zweibrücken: Inspirierende Werke in neuer Ausstellung entdeckt!

Kunstverein Zweibrücken zeigt aktuelle Werke im Stadtmuseum: Mitgliederausstellung der Jugendkunstschule beeindruckt Besucher.

Politiker fordern endlich Aufwertung des Postplatzes in Speyer!

CDU, FDP und Freie Wähler fordern ein Konzept zur Neugestaltung des Postplatzes in Speyer nach jahrelangem Stillstand.

Bundestagswahl 2025: Alles über Wählerverzeichnis und Briefwahl!

Am 30. Januar 2025 stehen die Vorbereitungen für die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar in voller Blüte. Der Kreiswahlausschuss im Wahlkreis 210 hat bereits zehn Wahlvorschläge zugelassen, was einen vielversprechenden Wahlkampf ankündigt. Der Wahlkreis Südpfalz umfasst den Landkreis Germersheim, die kreisfreie Stadt Landau sowie den Landkreis Südliche Weinstraße. Die Liste der zugelassenen Direktkandidatinnen und -kandidaten spiegelt die Vielfalt der politischen Landschaft wider.

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Zu den Kandidaten gehören prominente Namen wie Yildiz Härtel von der SPD (Edesheim, 1966), Dr. Thomas Gebhart von der CDU (Jockgrim, 1971) und Obada Barmou von den GRÜNEN (Jockgrim, 1997). Auch die FDP wird durch Ralf Stüber (Neuburg am Rhein, 1994) vertreten, während Bernd Hans Schattner (Altdorf, 1968) für die AfD antritt. Weitere Kandidaten sind Dieter Kaltenhauser von den FREIEN WÄHLERN (Landau in der Pfalz, 1958), Jens Schwaab von Die Linke (Landau in der Pfalz, 1995), Manuela Baker-Kriebel von der Tierschutzpartei (Höhfröschen, 1960), Jonathan Simantzik von Volt (Landau in der Pfalz, 1989) und Sina Arabella Listmann von den BSW (Hoffen in Frankreich, 1987).

Wahlbenachrichtigungen und Wählerverzeichnis

Wie bundeswahlleiterin.de meldet, wurden bereits Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Bürger versandt. Für diejenigen, die bis zum 7. Februar keine Benachrichtigung erhalten haben, wird geraten, sich umgehend bei der zuständigen Verwaltung zu melden. Der Erhalt einer Wahlbenachrichtigung ist ein Hinweis darauf, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

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Es ist wichtig zu wissen, dass die Wahlbenachrichtigung nicht unbedingt mit in den Wahlraum genommen werden muss. Jedoch ist ein Ausweis – entweder ein Personalausweis oder Reisepass – erforderlich, um sich auszuweisen. Die Eintragung im Wählerverzeichnis ist eine wichtige Voraussetzung zum Wählen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, könnte möglicherweise nicht in diesem Verzeichnis eingetragen sein. In einem solchen Fall kann der Wahlvorstand Personen ohne Eintragung zurückweisen.

Fristen und Verfahren zur Briefwahl

Wahlberechtigte, die eine Briefwahl beantragen möchten, können dies entweder mit der Wahlbenachrichtigung oder online über einen QR-Code tun. Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am 21. Februar um 15 Uhr, in Ausnahmefällen ist eine Beantragung bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich. Der ausgefüllte Wahlbrief muss am Wahlsonntag, den 23. Februar, bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

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Das Wählerverzeichnis, welches alle wahlberechtigten Personen einer Gemeinde am Wahltag umfasst, wird von den Gemeindebehörden gründlich geprüft. Die Erstellung der Wählerverzeichnisse erfolgt auf Grundlage der Melderegister und muss bis zum dritten Tag vor der Wahl abgeschlossen sein, damit alles rechtzeitig zur Verfügung steht.

Die bevorstehenden Wahlen versprechen, aufgrund der Vielzahl an Kandidaten und der relevanten Informationen zur Wahlberechtigung, spannend zu werden.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.mrn-news.de/2025/01/30/germersheim-bundestagswahl-direktkandidatinnen-und-kandidaten-fuer-den-wahlkreis-210-566123/
https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/wahlbenachrichtigung.html

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