Am 7. Januar 2025 wurden wichtige Informationen zur Verlängerung der Jagdscheine bekannt gegeben. Die Verlängerung erfolgt in diesem Jahr wieder auf dem Postweg, um unnötige Wartezeiten vor Ort zu vermeiden. Der Antragsbeginn für die Verlängerung ist der 1. Februar 2025. Für die Verlängerung sind einige Dokumente erforderlich: der Jagdschein mit Verlängerungsantrag, eine Jagdhaftpflichtversicherung und ein aktuelles Passbild, falls ein neuer Jagdschein beantragt wird. Der verlängerte Jagdschein wird mit einem Gebührenbescheid zurückgesandt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, den Antrag persönlich während der Öffnungszeiten zu stellen. Bei Rückfragen können sich Interessierte an Herrn Troubal unter 07274/53-145 oder y.troubal@kreis-germersheim.de sowie an Frau Wagner unter 07274/53-238 oder j.wagner@kreis-germersheim.de wenden, wie MRN-News berichtete.
Zusätzlich sollten Jagdscheinverlängerungen bereits ab Dezember 2024 beantragt werden, da sie zum 31. März 2025 auslaufen. Dies hängt mit einer Änderung des Waffengesetzes zusammen, die durch das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems am 25. Oktober 2024 in Kraft trat. Diese Gesetzesänderung erfordert zusätzliche Abfragen durch die Waffenbehörden, wodurch sich der Prozess verlängern kann. Zuständig für die Verlängerung sind die Unteren Jagdbehörden, bei denen die Anträge eingereicht werden müssen. Die Antragsformulare sind oft auf den Internetseiten der jeweiligen Kreise verfügbar. Dabei muss der Antrag vollständig ausgefüllt eingereicht werden; das Jagdscheinoriginal ist in der Regel nicht sofort erforderlich. Eine Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung kann ebenfalls bereits mit eingereicht oder später nachgereicht werden.
Wichtige Fristen und Verfahren
Die Unteren Jagdbehörden kümmern sich um die erforderlichen Anfragen bei der Waffenbehörde und prüfen die Anträge. Der Austausch zwischen den beteiligten Behörden ist sichergestellt, jedoch ist die Dauer des Abstimmungsprozesses unklar. Daher ist eine frühzeitige Antragstellung entscheidend, um sicherzustellen, dass die Verlängerung rechtzeitig erfolgt. Je später der Antrag eingereicht wird, desto ungewisser ist die rechtzeitige Verlängerung des Jagdscheins zum 1. April 2025, wie LJV NRW anmerkte.