Der Streit um kostenpflichtige Parkzonen in der Kandler Innenstadt erhitzt die Gemüter: Der lokale Wirtschaftsraum hat laut Rheinpfalz klare gegen die geplante Einführung von Parkgebühren auf dem Marktplatz und dem Parkplatz östlich der Sparkasse Stellung bezogen. Während die Stadtverwaltung die Maßnahme als notwendig erachtet, um den Parkraum besser zu regulieren, zeigen sich die Einzelhändler besorgt um die zukünftige Attraktivität der Innenstadt.
Die Stadt plant, dies durch den Einsatz von Parkscheinautomaten zu erreichen, die auch Tagestickets anbieten sollen. Eine spezielle „Brötchentaste“ wird eingeführt, die es erlaubt, für 30 Minuten kostenlos zu parken. Trotz dieser Errungenschaften hat der Stadtrat bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst, der die Einführung der Gebühren unterstützt, was bei den Einzelhändlern auf Widerstand stößt.
Kritik der Einzelhändler
Die Vertreter des Wirtschaftsraums Kandel haben in einer Stellungnahme betont, wie wichtig eine attraktive Innenstadt ist, um Besucher anzuziehen. Sie erkennen zwar die Herausforderungen der Stadt an, wie etwa das Problem mit zugeparkten Straßen und blockierten Hofeinfahrten, schlagen jedoch alternative Lösungen vor. Insbesondere fordern sie, das Parken für drei Stunden mit Parkscheibe kostenlos zu ermöglichen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Innenstadt für Kunden und Besucher attraktiv zu halten.
Durch diese Maßnahme erhoffen sich die Einzelhändler eine Auflockerung des Parkraums, was insbesondere dem Kundenverkehr zugutekommen würde. Berufspendler und Dauerparker sollten gleichzeitig für längeres Parken zur Kasse gebeten werden. Ziel ist es, eine ausgewogene Parkregelung zu schaffen, die sowohl die Interessen der Anwohner als auch der Wirtschaft in Kandel berücksichtigt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der Parkgebühren haben sich in Rheinland-Pfalz geändert. Eine Landesverordnung, die am 31. März 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet wurde, erlaubt es den Kommunen, Gebührenordnungen für Bewohnerparkausweise festzulegen. Die Verordnung trat am 1. April 2023 in Kraft und ermöglicht eine Gebührenbemessung, die sich nach dem Verwaltungsaufwand, dem wirtschaftlichen Wert und der Bedeutung der Parkmöglichkeiten orientiert.
Die Staffelung der Gebühren kann dabei unterschiedliche Kriterien wie die Größe des Fahrzeugs oder die Anzahl der Fahrzeuge pro Haushalt berücksichtigen. Es gibt zudem keinen vorgegebenen Höchstsatz für die Gebühren, was den Kommunen Flexibilität bei der Regelung der Parkgebühren ermöglicht.
Abschließend bleibt abzuwarten, wie der Stadtrat die Bedenken der Einzelhändler in die Entscheidung einfließen lassen wird. Die anhaltende Diskussion zeigt, wie sensibel das Thema Parkraummanagement in Städten ist und wie wichtig es ist, Lösungen zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Anwohner als auch den wirtschaftlichen Interessen gerecht werden.