In Rheinland-Pfalz steht die Lebenshilfe Südliche Weinstraße (SÜW) im Zentrum eines schweren Skandals über den Missbrauch von Steuergeldern. Der Verein, der jährlich Millionen an öffentlichen Mitteln erhält, ist beschuldigt worden, mehr als 200.000 Euro zweckentfremdet zu haben. Diese Gelder waren ursprünglich für die Bezahlung von Personal gedacht, das Minderjährige mit Behinderung unterstützt.
Die Staatsanwaltschaft Landau ermittelt bereits seit März 2023 gegen die Lebenshilfe wegen Betrugs. Der Fall wurde durch eine Strafanzeige der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ausgelöst, nachdem Auffälligkeiten bei den Personalkosten aufgefallen waren. Eine Prüfung des Kommunalen Zweckverbands hatte ergeben, dass zu hohe Gehälter geltend gemacht wurden, als tatsächlich gezahlt wurden. Die Lebenshilfe bestreitet diese Vorwürfe bisher, die genaue Summe ist jedoch nicht veröffentlicht worden.
Ermittlungen und Rückforderungen
Die Rückforderungen des Landkreises SÜW betreffen insgesamt rund 280.000 Euro, welche sich auf verschiedene Beträge in den Kreisen Südliche Weinstraße, Germersheim und der Stadt Landau aufteilen. Die Lebenshilfe lehnte jedoch die Rückzahlung ab, was einen Konflikt auslöste, der letztlich bei der Schiedsstelle des Landes Rheinland-Pfalz landete. Ein erster Verhandlungstermin fand bereits Ende letzten Jahres statt.
Die neue Vorstandschaft unter Eric Weik hat nach dem Rücktritt von Ex-Vorständin Marina Hoffmann zugesichert, eine neue Kultur der Transparenz einzuführen. Dennoch bleibt das Vertrauen der Bürger in die Organisation fraglich, insbesondere nachdem festgestellt wurde, dass höhere Gehälter als die tatsächlich gezahlten verlangt wurden.
Reaktionen und Ausblicke
Landrat Dietmar Seefeldt wird als Geschädigter in der Angelegenheit erwähnt. Er äußert Bedenken bezüglich eines Schweigepakts, der offenkundig zwischen der Lebenshilfe und den relevanten Stellen besteht. Die Vorgänge werfen auch ein Licht auf die generelle Praxis in der Behindertenhilfe, wo es immer wieder zu Streitigkeiten bezüglich der Verwendung von Steuergeldern kommt.
Der Rechnungshof hat bereits seit 2015 wiederholt gefordert, dass die Verwendung der Gelder umfassend geprüft wird. Die Problematik ist, dass in Rheinland-Pfalz die Zuständigkeit für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen zwischen Land und Kommunen aufgeteilt ist. Rund 1,2 Milliarden Euro werden jährlich in diesem Bereich ausgegeben, einschließlich der Unterstützung von Behindertenwerkstätten.
Weitere Vorwürfe gibt es auch gegen die Kreuznacher Diakonie, wo ähnlich gelagerte Fragen zur Verwendung von Steuermitteln seit Jahren für Streit sorgen. Der Druck auf die Lebenshilfe und andere soziale Einrichtungen wird voraussichtlich steigen, da Verbraucher und Aufsichtsräte ein besseres Management und eine nachvollziehbare Verwendung der Gelder fordern.
Die Situation rund um die Lebenshilfe SÜW ist ein deutliches Zeichen für die notwenige Reform der Kontrolle der Gelder in der Behindertenhilfe, um sicherzustellen, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.
Wie lange dieser Konflikt dauern wird, ist ungewiss, einerlei muss die Lebenshilfe nun mit den Konsequenzen umgehen und sich um die Aufrechterhaltung des Vertrauens ihrer Klienten bemühen.