Am 5. Februar 2025 intensiviert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den Druck im Tarifkonflikt mit der Deutschen Post AG. In Rheinland-Pfalz und Saarland sind Warnstreiks in verschiedenen Bereichen der Brief- und Paketzustellungen angekündigt, die zahlreiche Beschäftigte aus verschiedenen Betriebsstätten einbeziehen werden.
Die betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz umfassen Orte wie Niederzissen, Dierdorf, Andernach, Kaiserslautern sowie viele weitere. Die Entscheidung zu den Warnstreiks folgt auf die wenig ergiebige zweite Verhandlungsrunde, die am 23. und 24. Januar 2025 stattfand. Ver.di bezeichnet die Ergebnisse als unzureichend, da die Arbeitgeber die Tarifforderungen als nicht finanzierbar eingestuft haben.
Forderungen von ver.di
Die Gewerkschaft ver.di fordert eine lineare Tarifsteigerung von sieben Prozent über eine Laufzeit von zwölf Monaten. Darüber hinaus sollen Tarifbeschäftigte und Auszubildende drei zusätzliche Urlaubstage erhalten, und ver.di-Mitglieder sollen einen weiteren Urlaubstag bekommen. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 12. und 13. Februar 2025 angesetzt, und ver.di hofft, die Gespräche voranzubringen.
Bereits am 28. Januar 2025 wurden in mehreren Groß- und größeren Städten die ersten Warnstreiks durchgeführt, da in der zweiten Verhandlungsrunde kaum Fortschritte erzielt wurden. Diese Streiks betrafen ebenfalls die Zustellung von Briefen und Paketen und unterstreichen die Dringlichkeit der Forderungen der Beschäftigten.
Rechtlicher Rahmen der Streiks
Das Streikrecht ist in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert und sieht das Recht von Gewerkschaften vor, durch kollektive Maßnahmen Druck auf Arbeitgeber auszuüben. Streiks gelten als ein zentrales Mittel im Arbeitskampf, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Wichtig zu beachten ist, dass Streiks bestimmten rechtlichen Vorgaben unterliegen und verfassungsrechtlichen Schutz genießen, sofern sie die Bedingungen der kollektiven Arbeitsverweigerung erfüllen.
In Deutschland gibt es kein spezifisches Gesetz zur Regelung von Streiks; stattdessen basieren die Richtlinien auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts. Die rechtsverbindliche Ausgestaltung des Streikrechts wird durch Richterrecht geprägt, welches über die Jahre entwickelt wurde. Die Achtung der Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit ist dabei essenziell, um die soziale Ordnung nicht zu gefährden.
Insgesamt zeigen die Entwicklungen im Tarifkonflikt mit der Deutschen Post AG, wie wichtig gewerkschaftliche Organisation und das Recht auf Streik für die Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen sind. Die kommenden Verhandlungen könnten entscheidend für die weiteren Schritte der Tarifgestaltung in der Branche sein.