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Sonntag, 19. Januar 2025

Zoll findet über eine halbe Tonne Sprengstoff im Kreis Groß-Gerau!

Zollfahnder entdeckten in Groß-Gerau eine halbe Tonne Sprengstoff, Ermittlungen wegen gefährlichem Feuerwerk laufen.

Neues Grundschulprojekt in Bad Ems: Dringend nötige Entlastung!

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Pilgern nach Rom: Hoffnung auf Spiritualität und Begegnungen 2025!

Pilger des Bistums Speyer wandern 2025 in einem Heiligen Jahr 1800 km nach Rom, um Hoffnung und neue Begegnungen zu suchen.

Streit in Kaiserslautern: Gast verletzt sich nach Hausverbot!

In der Altstadt von Kaiserslautern ereignete sich in der Nacht zum Sonntag ein handfester Streit in einer örtlichen Gaststätte. Gegen 2 Uhr morgens kam es zwischen einem 31-jährigen Gast und einem Mitarbeiter der Gastronomie zu einer Auseinandersetzung, die auf ein zuvor ausgesprochenes Hausverbot zurückzuführen war. Der Mitarbeiter hatte dem Gast Hausverbot erteilt, da dieser sich zuvor ungebührlich verhalten hatte.

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Die Situation eskalierte, als der Gast einen Barhocker ergriff und versuchte, den Mitarbeiter damit zu schlagen. Um die Lage zu beruhigen, versuchte der Mitarbeiter, den Gast aus der Kneipe zu geleiten. Doch der 31-Jährige wehrte sich heftig, packte den Mitarbeiter am Pullover und drückte ihn, blieb jedoch ohne jegliche Verletzungen.

Verletzungen und rechtliche Konsequenzen

Der Gast hingegen erlitt eine Kopfverletzung, deren Ursache unklar blieb. Die Polizei wurde alarmiert, und gegen den 31-Jährigen wird jetzt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,58 Promille, was darauf hindeutet, dass der Gast zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung erheblich alkoholisiert war.

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Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Gescheiterte zunächst im Krankenhaus untersucht und später auf der Dienststelle entlassen.

Hausverbot im Gastronomiebereich

Das Thema des Hausverbots wirft rechtliche Fragen auf. Zwar ist es dem Betreiber einer Gaststätte grundsätzlich erlaubt, Hausverbote auszusprechen. Dabei muss jedoch ein sachlicher Grund vorliegen, insbesondere in Einrichtungen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Ein willkürlicher Ausschluss geht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ohne weiteres; die Rechte der betroffenen Personen müssen abgewogen werden, wie dahag.de erklärt.

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In der vorliegenden Situation hätte der Betreiber der Gaststätte gegebenenfalls klarere Kommunikationswege nutzen müssen, um den Gast über die Gründe des Hausverbots zu informieren. Willkürliche Ausnahmen können das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gastes berühren, was rechtliche Schritte nach sich ziehen könnte. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld könnte bestehen, wenn das Hausverbot ohne angemessenen Grund ausgesprochen wurde.

Es bleibt abzuwarten, welche rechtlichen Konsequenzen sich aus diesem Vorfall ergeben und ob der betroffene Gast gegen das Hausverbot Maßnahmen einleitet. Das Ereignis wirft Licht auf die Herausforderungen, mit denen Betreiber von Gastronomiebetrieben konfrontiert sind, besonders wenn es um die Durchsetzung ihres Hausrechts geht.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.bild.de/regional/rheinland-pfalz/kaiserslautern-handgemenge-in-altstadt-gaststaette-eskaliert-678ce4b88d0a0177964ddc26
https://www.dahag.de/c/ebs/oeffentliches-recht/gaststaette-erteilt-ohne-triftigen-grund-ein-hausverbot-3582

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