Im Berufungsprozess gegen Mitarbeiter der Pferdemetzgerei Härting in Kaiserslautern fiel am 1. Februar 2025 ein Urteil, das sowohl festgelegte Strafen als auch Freisprüche umfasste. Die Hauptanklagen betrafen tierquälerisches Verhalten und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Der Geschäftsführer der Metzgerei wurde freigesprochen. In einem vorherigen Verfahren hatte er eine Geldstrafe wegen Nichterfüllung seiner Aufsichtspflicht erhalten. Die Richter am Landgericht Kaiserslautern entschlossen, dass es nicht bewiesen werden konnte, dass er seine Pflichten verletzt hat, da er nicht auf Videoaufnahmen zu sehen war. Zeugen bestätigten, dass der Geschäftsführer gelegentlich anwesend war und nur stichprobenartige Kontrollen durchführte.
Strafen und Urteile
Die Strafen fielen in der Berufung überraschend milder aus. Drei Mitarbeiter, die zuvor vom Amtsgericht verurteilt wurden, erhielten Berufsverbote als Schlachter. Das Gericht befand fest, dass die Mitarbeiter in vielen Fällen Schweine, Rinder und Pferde unsachgemäß getötet hatten, jedoch nicht mit Vorsatz handelten. Ein Mitarbeiter, der als Sohn des Metzgerei-Chefs identifiziert wurde, erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten und muss 3.000 Euro an den Zoo Kaiserslautern zahlen. Zudem wurde ihm ein fünfjähriges Berufsverbot als Schlachter auferlegt.
Ein weiterer Mitarbeiter wurde zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, wobei er 2.000 Euro an den Tierschutzverein Kaiserslautern zahlen muss. Der vierte Mitarbeiter erhielt eine Geldstrafe, wurde jedoch in einigen Fällen freigesprochen. In Summe gab es auch zahlreiche Ordnungswidrigkeiten, die Geldbußen nach sich zogen.
Ermittlungen und Hintergründe
Das Landgericht befasste sich mit rund 80 Fällen unsach