Im Rahmen einer aktuellen Forderung hat DGB-Chefin Susanne Wingertszahn ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft ins Gespräch gebracht. Ziel dieses Gesetzes wäre es, die Erwerbstätigkeit von Frauen in Vollzeit zu erhöhen und Anreize für bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Laut Wingertszahn stehen in Rheinland-Pfalz rund die Hälfte aller Beschäftigten unter dem Schutz eines Tarifvertrags. Jedoch arbeitet jeder siebte Beschäftigte in einem Minijob, wobei der Anteil an Frauen hier höher ist.
Um den Verbleib in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen zu fördern, fordert Wingertszahn, dass Minijobs ab dem ersten Euro sozialversicherungspflichtig gemacht werden. Dies würde dazu beitragen, mehr Geld in die Sozialversicherungen zu leiten. Weiterhin betont sie die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In diesem Zusammenhang fordert sie auch wohnortnahe Gesundheitsversorgung nach der Krankenhausreform.
Finanzielle Schwierigkeiten im Krankenhaussektor
Aktuell haben fünf DRK-Krankenhäuser mit etwa 2.500 Beschäftigten Insolvenz angemeldet. Wingertszahn warnt vor den zunehmenden finanziellen Schwierigkeiten im Gesundheitsbereich in Rheinland-Pfalz. Die Krankenhäuser seien nicht nur für die Gesundheitsversorgung, sondern auch als Arbeitgeber von großer Bedeutung. Daher wird die Notwendigkeit von Überbrückungsmaßnahmen betont, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Bund, Länder und Kommunen seien gefordert, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Zudem warnt Wingertszahn vor einer drohenden „kalten Strukturbereinigung“ im Krankenhaussektor.
In einem anderen Kontext beschäftigt sich das Tariftreuegesetz, das in gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erstellt wird. Dieses Gesetz soll Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen beseitigen und den Verdrängungswettbewerb über Lohn- und Personalkosten einschränken. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, ihren Arbeitnehmern tarifvertragliche Arbeitsbedingungen zu gewähren, sofern sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen. Das Gesetz gilt zum Beispiel für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro sowie für öffentliche Bauaufträge ab 50.000 Euro.
Zusätzlich sieht das Gesetz eine Erprobung von Online-Betriebsratswahlen vor, um diese zukunftsgerecht zu gestalten. Bei den Betriebsratswahlen, die zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 stattfinden, wird in Betrieben mit bestehendem Betriebsrat die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe eingeführt. Der Gesetzentwurf wurde am 27. November vom Bundeskabinett beschlossen, jedoch ist der Umsetzungsstand bislang noch nicht veröffentlicht. Diverse Verbände und Institutionen, darunter Arbeitgeberverbände und die Bundesagentur für Arbeit, haben bereits Stellungnahmen abgegeben.