Am 14. April 2025 verabschiedete Landrat Volker Boch den langjährigen Mitarbeiter Jörg Fuchs aus Ellern in den Ruhestand. Fuchs hat über vier Jahrzehnte im öffentlichen Dienst gearbeitet. Der formelle Abschied fand am 28. Februar statt, nachdem Fuchs seine Laufbahn im Jahr 1992 mit einer Ausbildung im mittleren Dienst bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis in Simmern begonnen hatte.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wurde er zunächst im Sozialamt eingesetzt. Weitere Stationen seiner Karriere führten ihn in die Abteilung für Wirtschaft und Umweltschutz, zur Kreiskasse sowie in den Fachbereich Landwirtschaft. Am längsten war er seit 2010 im Fachbereich Kreisentwicklung tätig, wo er für den öffentlichen Personennahverkehr und die Schülerbeförderung zuständig war. Landrat Boch würdigte in seiner Ansprache die wertvolle Arbeit, die Fuchs für die Kreisverwaltung geleistet hat, und wünschte ihm Gesundheit und Zufriedenheit in der neuen Lebensphase. Als Zeichen der Anerkennung erhielt Fuchs eine Dankesurkunde, ein Weinpräsent und einen Gutschein.
Ein weiterer verdienstvoller Abschied
Parallel zur Verabschiedung von Jörg Fuchs fand auch der Abschied von Hans-Joachim Jung aus Simmern statt, der nach 40 Jahren im öffentlichen Dienst seinen Ruhestand antritt. Jung, der 1983 die zweite juristische Staatsprüfung ablegte, wurde 1987 von der Bezirksregierung Koblenz zur Kreisverwaltung versetzt. Im Jahr 1992 wurde er zum Leitenden staatlichen Beamten ernannt.
Die Verabschiedung fand in einem etwas eingeschränkten Rahmen aufgrund der Corona-Pandemie im Kreishaus statt. Landrat Marlon Bröhr würdigte Jung und sprach über seine Freundlichkeit, Sachlichkeit und Verbindlichkeit, die er während seiner langen Dienstzeit stets an den Tag gelegt hat. Jung reflektierte über seine 33 Jahre bei der Kreisverwaltung und hob die Bedeutung der Teamarbeit hervor, für die er sich ausdrücklich bedankte. Anwesende schätzten seine hohe Kompetenz sowie seinen wertvollen Wissens- und Erfahrungsschatz.
Ruhestand im öffentlichen Dienst
Der Übergang in den Ruhestand im öffentlichen Dienst kann je nach Berufsgruppe unterschiedlich gestaltet sein. Für die Angestellten im öffentlichen Dienst liegt das reguläre Renteneintrittsalter beispielsweise bei 67 Jahren, wobei ein vorzeitiger Ruhestand ab 63 Jahren möglich ist, jedoch mit finanziellen Einbußen verbunden sein kann. Für Beamte hingegen gibt es ein vom Dienstherrn finanziertes Ruhegehalt, das maximal 71,75% der letzten Bezüge nach mindestens 40 Dienstjahren beträgt.
In Deutschland können bestimmte Berufsgruppen, wie etwa Polizisten, früher in den Ruhestand gehen. Jung und Fuchs haben sich nun entschieden, ihrer Familie und ihren Hobbys mehr Zeit zu widmen. Jung plant, insbesondere Fahrradtouren mit Rennrad oder E-Bike zu unternehmen.