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Freitag, 17. Januar 2025

Elegante Klänge in der Fruchthalle: Haydn und Mozart verzaubern!

Erleben Sie am 7. Februar 2025 ein Konzert mit Haydns "Die Uhr" in der Fruchthalle Kaiserslautern. Tickets ab 11,50 Euro.

Union Berlin gegen Mainz 05: Kampf ums Überleben in der Bundesliga!

Am 19. Januar 2025 spielt Union Berlin gegen FSV Mainz 05 in der Bundesliga. Live-Stream auf DAZN.

Wahl aus dem Ausland: So treffen Ihre Stimmen rechtzeitig ein!

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Deutsche im Ausland müssen besondere Anforderungen für die Stimmabgabe beachten.

Neue Chancen für Handwerk: Infos zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz!

Am 12. März 2025 veranstaltet die Handwerkskammer Koblenz eine wichtige Informationsveranstaltung zur Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Dieses Gesetz, welches seit seiner Einführung im Jahr 2020 maßgeblich zur Lösung des Fachkräftemangels in Deutschland beitragen soll, enthält Neuerungen, die ab dem 4. März 2024 in Kraft treten werden. Bereits jetzt spüren viele Handwerksbetriebe die Dringlichkeit, ausländische Fachkräfte zu gewinnen, um ihren Betriebsablauf aufrechterhalten zu können. Die anstehende Veranstaltung wird ab 18 Uhr im Zentrum für Ernährung und Gesundheit in Koblenz-Rauental stattfinden und verspricht, eine Plattform für die Klärung relevanter Fragen zu bieten.

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Die aktuelle Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt zeigt einen anhaltenden Fachkräftemangel. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) berichtet von etwa 250.000 unbesetzten Stellen im Handwerk. Die demografische Entwicklung, gepaart mit einer geringen Anzahl qualifizierter Fachkräfte, führt zu einem weiteren Druck auf die Betriebe. Die Bundesagentur für Arbeit meldet rund 700.000 offene Stellen, wobei die tatsächliche Zahl voraussichtlich näher an zwei Millionen liegt. Vor diesem Hintergrund ist die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten unerlässlich. Die Handwerkskammer Koblenz hebt hervor, dass das Wissen über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht ausreicht. Es müssen auch Unsicherheiten im Umgang mit Bewerbungen aus Nordafrika adressiert werden.

Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Gemäß den neuen Regelungen, die ab März 2024 in Kraft treten, können Fachkräfte aus Drittstaaten ohne vorheriges Anerkennungsverfahren nach Deutschland einreisen, sofern sie über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie einen staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss verfügen. Wichtig ist auch, dass das Arbeitsplatzangebot ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro bieten muss. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern reicht die tarifvertragliche Entlohnung aus. Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Projekt „FIT for German Climate Businesses“, das gezielt Fachkräfte aus Kolumbien und Usbekistan anwirbt.

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Zusätzlich wird die Regelung zur Ausbildungsplatzsuche erleichtert. So wird die Altersgrenze für Bewerber von 25 auf 35 Jahre angehoben und die Anforderungen an Deutschkenntnisse herabgesetzt. Dies könnte der Schlüssel sein, um mehr junge Menschen für Ausbildungsgänge in Deutschland zu gewinnen. Es besteht eine zunehmende Notwendigkeit, diese Veränderungen in der Personalpolitik der Betriebe zu verankern, um den Herausforderungen des Fachkräftemangels begegnen zu können.

Integration von ausländischen Fachkräften

Die Integrationsbemühungen stehen jedoch vor Herausforderungen. Sprachliche Hürden sowie kulturelle Unterschiede in der Arbeitsweise können die Einarbeitungsphase für Betriebe verlängern. Eine Studie der Bundeszentrale für politische Bildung stellt fest, dass Zugewanderte häufig schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben und häufiger in prekären Arbeitsverhältnissen landen. Um der drohenden Verschärfung des Fachkräftemangels entgegenzuwirken, verfolgt die Bundesregierung eine umfassende Fachkräftestrategie, die sowohl inländische Potenziale stärken als auch die qualifizierte Zuwanderung aus EU- und Drittstaaten fördern soll.

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Die Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Koblenz wird daher nicht nur die novellierten gesetzlichen Grundlagen beleuchten, sondern auch praktische Erfahrungen von Unternehmen vorstellen, die bereits mit ausländischen Fachkräften zusammenarbeiten. Stellen Sie sicher, dass Sie sich für diese Veranstaltung anmelden, um wertvolle Einblicke zu erhalten und die eigene Personalpolitik zukunftsfähig zu gestalten.

Für mehr Informationen und zur Anmeldung zur Veranstaltung kontaktieren Sie bitte Stefan Gustav unter der Telefonnummer 0261 398-309 oder per E-Mail an stefan.gustav@hwk-koblenz.de.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.handwerksblatt.de/die-handwerkskammern-in-deutschland/hwk-koblenz/tipps-zu-fachkraeften-aus-drittstaaten
https://www.hwk.de/fachkraefte-einwanderungsgesetz-zweite-stufe-in-kraft/

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