Am Dienstag, den 8. April, um 18 Uhr findet eine wichtige Schulung des Kreisjugendrings Germersheim e.V. statt. Diese Veranstaltung wird auf dem Parkplatz vor der Fuchsbachhalle in Zeiskam abgehalten und richtet sich an Verbände, Vereine sowie Institutionen, die Hüpfburgen ausleihen möchten. Die Schulung wird sich mit dem ordnungsgemäßen Umgang bei Auf- und Abbau sowie mit versicherungsrechtlichen Aspekten beschäftigen.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Sicherheit und den gesetzlichen Vorgaben, die bei der Nutzung von Hüpfburgen zu beachten sind. Das Verleihen einer Hüpfburg ist nur möglich, wenn die Schulung erfolgreich absolviert wurde. Teilnehmer erhalten ein Nutzerzertifikat, das für drei Jahre gültig ist.
Schulung Details und Anmeldung
Die Teilnahme an der Schulung ist kostenlos. Jedoch ist eine Anmeldung im Vorfeld erforderlich, wobei die Interessierten ihren Namen, ihre E-Mail-Adresse und ihre Telefonnummer (idealerweise das Handy) angeben müssen. Dies ist wichtig, da die Schulung wegen Witterungsverhältnissen kurzfristig abgesagt oder verlegt werden kann.
Für Anmeldungen können Interessierte sich an das Kreisjugendamt Germersheim wenden. Dort steht als Ansprechpartnerin Lara Anslinger unter der Telefonnummer 07274/53 3900 oder per E-Mail an kreisjugendpflege@kreis-germersheim.de zur Verfügung. Nach der Schulung wird zudem um 19:30 Uhr eine Vollversammlung des Kreisjugendrings stattfinden, zu der alle interessierten Personen eingeladen sind.
Sicherheitsaspekte von Hüpfburgen
Die Sicherheit bei der Nutzung von Hüpfburgen ist ein entscheidendes Thema. Unfälle können auftreten, wenn die Hüpfburg nicht ausreichend mit Luft gefüllt ist oder bei starkem Wind umkippt. Ein prägnantes Beispiel liefert ein Fall, der vom Oberlandesgericht Koblenz behandelt wurde, bei dem eine Lehrerin verletzt wurde, während sie von einer Hüpfburg abstieg. Es wurde entschieden, dass der Betreiber dafür verantwortlich ist, die Luftfüllung zu überwachen.
Hüpfburgen müssen zudem das Gewicht von Erwachsenen tragen können, da Eltern möglicherweise die Hüpfburg betreten. Wichtig ist hier, dass sowohl Betreiber als auch Gehilfen regelmäßig für die Sicherheit und die Kontrolle der Hüpfburg verantwortlich sind. Wenn ein Mitarbeiter, der für die Kontrollen verantwortlich ist, seine Pflichten vernachlässigt und es zu einem Vorfall kommt, kann dies erhebliche Haftungsfragen aufwerfen.
Eine sorgfältige Auswahl und Überwachung von Gehilfen ist laut dem Bericht über Verkehrssicherung bei Hüpfburgen entscheidend, um das Haftungsrisiko zu minimieren. In einem Fall war etwa ein Veranstalter aufgrund mangelhafter Überwachung seines Mitarbeiters haftbar gemacht worden, was die Bedeutung der Schulung und der ordnungsgemäßen Aufsicht unterstreicht.