In Offenbach haben sich unter den Brücken zahlreiche Stadttauben angesiedelt, die nun in einer heiklen Lage stecken. Die Autobahngesellschaft plant eine umfassende Bauwerksreinigung, die allerdings zu einem umstrittenen Vorgehen führen könnte. Während der Reinigungsmaßnahmen wurden Gitter der Kaiserleibrücke verschlossen, was dazu führte, dass mehr als 30 Tauben in den Hohlräumen eingesperrt sind, ohne Zugang zu Nahrung.
Tierschützerin Sarina Römer beobachtete mit besorgtem Blick eine Taube, die verzweifelt versuchte, ihren Partner zu erreichen. Die Tauben nutzen die Hohlräume unter der Brücke als ihre Nistplätze, um dort zu brüten und sich zurückzuziehen. Dies wirft Fragen zum Umgang mit diesen geschützten Tieren auf, da das Fangen und Töten von Stadttauben rechtlich problematisch ist und nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt wird.
Heftige Kritik an den Reinigungsmaßnahmen
Die Reinigungsfirma hat die Spalten zwischen den Gittern mit Kabelbindern und Maschendraht verschlossen, was von einigen Tierschützern kritisiert wird. Gudrun Stürmer, ebenfalls Tierschützerin, bezeichnet das Vorgehen der Autobahngesellschaft als „absolutes No-Go“. Sie wirft den Verantwortlichen vor, die Tauben absichtlich eingesperrt zu haben, was jedoch von der Autobahngesellschaft zurückgewiesen wird. Diese betont, dass an zwei Stellen der Brücke weiterhin ein- und ausgeflogen werden kann.
Die Stadt Offenbach sieht in diesem Kontext keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Bereits rund 30 Tauben konnten von engagierten Tierschützern aus der Brücke befreit werden, wobei einige Hinweise auf zerstörte Nester entdeckt wurden. Die Aussagen von Stürmer und anderen Tierschützern zeigen, wie besorgt sie über die Zukunft der Tauben sind, da die Autobahngesellschaft plant, alle Zugänge zum Innenbereich der Brücke dauerhaft zu schließen, um Schäden durch Taubenkot zu verhindern.
Rechtlicher Status der Stadttauben
Die Problematik wird zusätzlich durch den rechtlichen Status der Stadttauben kompliziert. Diese Vögel, oft als „Ratten der Lüfte“ bezeichnet, fallen nicht unter das Jagdgesetz und sind durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt. Nach Angaben des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin werden verwilderte Haustauben jedoch nicht als obligatorische Gesundheitsschädlinge eingestuft. Für die Einstufung als solche existieren spezifische Kriterien, die erfüllt sein müssen, wie etwa der Kontakt mit Lebensmitteln oder eine unkontrollierte Verbreitung in der Nähe bewohnter Gebiete.
Während die Reinigung unter der Brücke offenbar wichtig für die Sicherheit und Bewahrung des Bauwerks erscheint, mahnen Tierschutzverbände an, dass mildere Methoden zur Kontrolle der Taubenpopulation eingesetzt werden sollten. Insbesondere der Einsatz von tödlichen Maßnahmen ist in vielen Fällen rechtlich bedenklich, und es wird geraten, verstärkt auf tierschutzgerechte Lösungen zurückzugreifen.
Das Thema Stadttauben ist ein weiteres Beispiel für die komplexen Wechselwirkungen zwischen urbanem Leben, Tierschutz und rechtlichen Rahmenbedingungen. Tierschützer fordern eine verantwortungsvolle und humane Bestandsregulierung, während Behörden oft zwischen Sicherheit und Tierschutz abwägen müssen.