In der Stadt Landau in der Pfalz sind derzeit 715 Wohnungen leerstehend, eine alarmierende Zahl in Anbetracht der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt, der über 49.000 Einwohner versorgt. Die Stadtverwaltung hat im Rahmen ihrer Bemühungen, den Wohnraum besser zu nutzen, eine neue Satzung eingeführt. Diese trägt den Namen „Zweckentfremdungsverbotssatzung“ und trat im Januar 2024 in Kraft. Der Hauptzweck dieser Satzung ist es, die maximale Nutzung von Wohnraum für Wohnzwecke zu sichern, so landau.de.
Um einen Überblick über den Leerstand zu erhalten, hat die Stadtverwaltung 20.600 Eigentümer angeschrieben. Erstaunlicherweise reagierten 95 Prozent der Eigentümer auf diese Anfrage. Dennoch war es notwendig, in vielen Fällen mehrfach nachzufragen, um die benötigten Informationen zu erhalten. Bis zum Jahreswechsel wurden lediglich 110 der gemeldeten leeren Wohnungen vermietet, was die Ungewissheit darüber deutlich macht, wie viele Wohnungen insgesamt durch die neue Satzung wieder auf den Markt kommen können, berichtet swr.de.
Einblick in den Leerstand
Von den 715 identifizierten Leerständen befinden sich etwa 400 in Mehrfamilienhäusern. Besonders alarmierend ist, dass mehr als 35 Eigentümer mehrere leerstehende Wohnungen besitzen. Darüber hinaus stehen 190 Wohnungen aufgrund von Mieterwechsel oder geplantem Verkauf leer, während 250 Wohnungen wegen Sanierungsarbeiten nicht genutzt werden können. Zusätzliche 30 Wohnungen stehen aufgrund von Erbfällen leer, was die Komplexität der Situation verdeutlicht.
Die Stadt hat zudem 190 zulässige Zweckentfremdungen registriert, darunter unter anderem Arztpraxen und Versicherungsbüros. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass etwa 500 Wohnungen in der Innenstadt sowie den Stadtdörfern wieder vermietet werden könnten. Die Stadtverwaltung überprüft weiterhin Eigentümer, die mit „Nein“ auf die Anfrage nach leerstehendem Wohnraum geantwortet haben. Einige Angeschriebene haben sich bislang jedoch nicht zurückgemeldet.
Bestrafung bei Nichteinhaltung
Ab dem Jahr 2024 plant die Stadt, Strafen für Eigentümer zu erheben, die gegen die neue Satzung verstoßen. Die Androhung von Bußgeldern hat bereits Wirkung gezeigt und zeigt, dass die Stadt ernsthaft gegen den Leerstand vorgehen möchte. Bauamtsleiter Christoph Kamplade weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass viele der leerstehenden Wohnungen insbesondere in der Innenstadt in einem schlechten Zustand sind und daher nicht sofort vermietet werden können.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Regelung der Zweckentfremdung in Deutschland sind klar definiert. Die Stadtverwaltung hat die Eigentümer verpflichtet, Leerstand oder anderweitige Nutzung von Wohnraum zu melden. Bei einer Nichteinhaltung kann die zuständige Behörde genaue Anordnungen erlassen. Solche Regelungen sind in verschiedenen Gesetzen verankert, einschließlich des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG), wie auf ra-kotz.de erklärt wird.
Insgesamt zeigt das Beispiel Landau, wie Städte mit dem Problem des Wohnungsleerstands umgehen und welche Maßnahmen ergriffen werden, um den Wohnraum effizienter zu nutzen. Die nächsten Monate werden entscheidend sein, um zu beobachten, wie viele dieser leerstehenden Wohnungen letztlich wieder in den regulären Wohnungsmarkt zurückgeführt werden können.