Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien. Diese Regelung ist Teil einer umfassenden EU-Abfallrichtlinie, die das Ziel verfolgt, Altkleider verstärkt dem Recyclingprozess zuzuführen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Laut Nahe-News werden Bürger zukünftig angehalten, ihre alten Kleidungsstücke korrekt zu entsorgen, um negative Umweltfolgen zu minimieren.
Im Landkreis Mainz-Bingen hat die Kommunale Abfallwirtschaft (KAW) bereits Erfahrungen in der Alttextilsammlung. Seit vielen Jahren kooperiert diese mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), das die notwendigen Sammelcontainer bereitstellt. KAW entleert die Container wöchentlich und ermöglicht es den Bürgern, auch ihre Alttextilien an den Wertstoffhöfen der KAW abzugeben. Die gesammelten Textilien gelangen anschließend zu einem zertifizierten Verwertungsunternehmen.
Verwertungswege und Hygienevorschriften
Die gesammelten Altkleider werden auf unterschiedliche Weise verwertet:
- Gut erhaltene Kleidung wird für den Second-Hand-Handel oder gemeinnützige Zwecke verwendet.
- Bettwäsche kann aufbereitet und die Federn für neue Produkte genutzt werden.
- Sonstige Textilien finden ebenfalls den Weg in den Second-Hand-Handel oder werden stofflich verwertet.
- Leicht zerschlissene und leicht verschmutzte Kleidung wird zu Putzlappen und Malervlies verarbeitet.
- Stark verschmutzte oder stark zerschlissene Textilien gehören in die Restabfalltonne und somit zur thermischen Verwertung.
Es ist wichtig zu beachten, dass getragene Unterwäsche hygienisch bedenklich ist und ebenfalls in den Restabfall gehört. Zur richtigen Entsorgung sollten Alttextilien in Säcke verpackt in die Container gegeben werden; Schuhe müssen zudem paarweise gebunden sein. Überfüllte Container ermöglichen es Verbrauchern, Altkleidersäcke mit nach Hause zu nehmen, wobei die KAW benachrichtigt werden sollte, um eine rechtzeitige Entleerung zu gewährleisten.
Die KAW appelliert an die Konsumenten, beim Erwerb von Kleidung besonders auf die Qualität zu achten, um die Wiederverwertbarkeit der Textilien zu steigern. Dies wird besonders wichtig, da die Studie von rbb24 zeigt, dass „Fast Fashion“ oft qualitativ minderwertig und daher schwer recycelbar ist. Statistisch kauft jeder Verbraucher im Durchschnitt ca. 60 Kleidungsstücke pro Jahr, was durch den Onlinehandel noch verstärkt wird.
Globale Herausforderungen und EU-Vorgaben
Die Problematik des Textilmülls ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in ganz Europa erheblich. Aktuell wird beispielsweise nur etwa 1 % der Kleidung recycelt, während der Großteil verbrannt wird. Dies trägt zur Tatsache bei, dass die Textilwirtschaft mehr Treibhausgase ausstößt als alle internationalen Flüge und Schiffe zusammen. Um dem entgegenzuwirken, hat die EU bereits Maßnahmen ergriffen, um eine nachhaltigere Textilwirtschaft zu fördern.
Der neue Gesetzesrahmen verpflichtet Entsorgungsunternehmen dazu, Angebote zur getrennten Entsorgung von Alttextilien bereitzustellen. Hierbei wird zwischen tragbaren Second-Hand-Kleidungsstücken und solcher, die stark beschädigt oder verschmutzt sind, unterschieden. Zudem birgt die neue Regelung die Möglichkeit, dass Hersteller von Textilien Verantwortung für die Kosten der getrennten Sammlung und des Recyclings übernehmen müssen, was in den kommenden 30 Monaten zur Realität werden soll, wie durch europarl.europa.eu verdeutlicht wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bevorstehende Pflicht zur Getrenntsammlung von Alttextilien eine bedeutende Entwicklung in der kommunalen Abfallwirtschaft darstellt. Um die geplanten Umweltschutzziele zu erreichen, ist die Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Entsorgungsunternehmen und Herstellern von entscheidender Bedeutung.