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Dienstag, 28. Januar 2025

Balkonkraftwerke boomen: Beuel startet Ausbildung für Solarscouts!

Bonn bildet Balkonscouts aus, um Bürger bei der Installation von Balkonkraftwerken zu unterstützen. Infoveranstaltung am 17. Februar 2025.

Wechselspiel in der Kreisliga A: Stars kommen, Talente gehen!

Wechsel in der Kreisliga A: Neuigkeiten zu Zugängen und Abgängen von Bottroper Fußballvereinen im Winter 2025.

Bäume fallen: Verkehrseinschränkungen auf der B 3 zwischen Heppenheim und Bensheim!

Am 30. und 31. Januar fallen an der B 3 zwischen Heppenheim und Bensheim zwei Bäume. Verkehrseinschränkungen sind zu erwarten.

Nieder-Olm und Ingelheim setzen auf kreative Unterkünfte für Flüchtlinge!

Angesichts der steigenden Zahl an Geflüchteten sieht sich der Landkreis Mainz-Bingen in der Verpflichtung, zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Derzeit reicht die verfügbare Kapazität nicht aus, um alle Bedürftigen zu beherbergen. Bereits genutzte Standorte sind der Kreuzhof in Nieder-Olm sowie das ehemalige Krankenhaus in Ingelheim. Diese Unterkünfte sollen schnellstmöglich erweitert werden. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, verfügbare Objekte oder Flächen zur Verfügung zu stellen, um die akute Notlage zu lindern. Hinweise oder Angebote können an integration@mainz-bingen.de gesendet werden.

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Die anhaltenden Herausforderungen bei der Flüchtlingsunterbringung werden auch durch gesetzliche Regelungen beeinflusst. Um dem Bedarf gerecht zu werden, wurden durch das Flüchtlingsunterbringungsmaßnahmengesetz erhebliche Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) eingeführt. Diese Änderungen sind darauf ausgerichtet, die Erleichterungen für die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften bis Ende 2024 zu verlängern. Auch die Möglichkeit zur Verlängerung der Fristen für mobile Unterkünfte wird erwogen, sodass diese bis zum 31. Dezember 2027 gelten könnten.

Rechtsgrundlagen und bauliche Erleichterungen

Die gesetzlichen Anpassungen, die erstmals am 26. November 2014 und später am 24. Oktober 2015 erfolgten, betreffen die Nutzung von bestehenden Flächen und Gebäuden für die Unterbringung von Geflüchteten. Eine Umnutzung bestehender baulicher Anlagen wird unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Zum Beispiel können Gewerbegebiete und ungenutzte Büroflächen für diese Zwecke herangezogen werden. Da die derzeitige Wohnraumkapazität nicht ausreicht, ist diese Regelung besonders relevant.

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Gemäß den neuen Vorschriften ist es auch möglich, Flüchtlingsunterkünfte im Außenbereich zu errichten, sofern sie an einen bebauten Ortsteil angrenzen. Dies gilt insbesondere in Verbindung mit sozialen Zwecken, die eine Abweichung von Bebauungsplänen rechtfertigen können. Diese Regelungen sollen der steigenden Zahl an Geflüchteten zügig gerecht werden und bieten den Kommunen die nötige Handlungsfreiheit.

Beteiligung der Bürger

Die Bundesregierung betont die Bedeutung der Bürgerbeteiligung bei der Bereitstellung von Unterkünften. Um den Druck auf die bestehenden Kapazitäten zu verringern, werden daher weitere Objekte gesucht. Diese Akquise soll dazu beitragen, die Notlage effizient zu überwinden und den geflüchteten Menschen eine angemessene Unterkunft zu bieten.

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Die Entwicklungen verdeutlichen die dringende Notwendigkeit und die damit verbundenen Herausforderungen in der Flüchtlingsunterbringung. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Erleichterungen und der verfügbaren Ressourcen ist es entscheidend, dass alle Beteiligten aktiv werden, um Lösungen zu finden und zu realisieren.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.mainz-bingen.de/de/aktuelles/meldungen/5824845049.php
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/staedtebaurecht/fluechtlingsunterbringung/fluechtlingsunterbringung.html

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