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Donnerstag, 16. Januar 2025

Schnuppern am Wendalinum: Grundschüler entdecken das Gymnasium!

Wendalinum lädt am 16.01.2025 Grundschüler aus St. Wendel zu einem Schnuppertag ein, um das Gymnasium kennenzulernen.

Schüler im Wahltalk: Politik trifft auf die Generation Smartphone!

Am 16. Januar 2025 diskutierten Schüler der Prinz-von-Homburg-Schule in Neustadt mit Bundestagskandidaten über wichtige Themen.

Flohmärkte in NRW: Schnäppchenjagd am 18. und 19. Januar 2025!

Erleben Sie die Trödelmärkte in Gelsenkirchen am 18. und 19. Januar 2025: Antiquitäten, Vintage-Mode und vieles mehr!

Rückforderungen von Corona-Hilfen: Friseure in Rheinland-Pfalz verzweifelt!

Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen sorgen im Friseurhandwerk in Rheinland-Pfalz für erhebliche Unruhe. Der Landesverband Friseure und Kosmetik Rheinland-Pfalz berichtet von einem großem Unverständnis über die Forderungen der Förderbank ISB. Diese Rückforderungen betreffen zahlreiche Friseursalons, die während der Pandemie auf finanzielle Unterstützung angewiesen waren.

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Im Frühjahr 2020 konnten Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen bis zu 15.000 Euro an Soforthilfe beantragen. In der zweiten Jahreshälfte 2023 wurde jedoch ein Überprüfungsverfahren eingeleitet, um die tatsächlichen Liquiditätsengpässe der Soforthilfeempfänger zu ermitteln. Erste Prüfungen ergaben, dass in über 30% der Fälle die Liquiditätsengpässe geringer waren als zunächst angegeben. Diese Umstände führten zu Forderungen, die zum Teil existenzbedrohende Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen haben könnten.

Unterschiedliche Vorgehensweisen in den Bundesländern

Während in Rheinland-Pfalz Rückforderungen für Unmut sorgen, zeigt ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, dass in anderen Bundesländern die rechtliche Situation unterschiedlich zu beurteilen ist. Das Gericht entschied, dass zwei Betriebe, ein Hotel- und Restaurantbetrieb sowie ein Friseursalon, die erhaltenen Corona-Hilfen in Höhe von 10.400 Euro und 15.000 Euro nicht zurückzahlen müssen. Die Begründung war, dass Unklarheiten in den Formularen und Begleitinformationen zu den Corona-Soforthilfen vorlagen, wodurch die Antragsteller annehmen konnten, es handele sich um allgemeine Hilfen für Betriebe in Not. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und eine Berufung ist zulässig.

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In dieser Debatte fordert der Bund der Selbstständigen Kulanz bei Rückforderungen. Auch die Präsidentin dieses Verbands, Liliana Gatterer, betont, dass die Pandemie und deren Auswirkungen nicht vorhersehbar waren. Nach Einschätzung von Gordon Schnieder, dem CDU-Fraktionschef in Rheinland-Pfalz, könnten die Rückforderungen für viele Kleinunternehmer existenzbedrohend sein. In Bayern gibt es bereits Regelungen, die Rückzahlungen in solchen Fällen ausschließen.

Die Reaktionen der Behörden

Das Wirtschaftsministerium in Mainz zeigt sich entgegenkommend: Bei Rückforderungsbescheiden werden Ratenzahlungen angeboten, und es wurde eine Bagatellgrenze von 250 Euro festgelegt. Bis zum 14. Januar 2025 waren von rund 4.000 Empfängern ungefähr 33 Millionen Euro zurückgefordert worden. Um die Unsicherheiten zu minimieren, sollten Unternehmen Rückforderungsbescheide auf eventuelle Fehler prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

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Insgesamt wurde bundesweit ein Betrag von bis zu 3,9 Milliarden Euro an Soforthilfen ausgezahlt. Während einige Bundesländer, wie Baden-Württemberg, die rechtlichen Rahmenbedingungen klarer definiert haben, bleibt die Situation in Rheinland-Pfalz weiterhin angespannt. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen weiterhin ein umstrittenes Thema bleibt, das viele Unternehmer betrifft.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen und die Unsicherheit, die durch unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern entstehen, lassen Archivare und Unternehmer gleichermaßen zögern. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte und die entsprechenden Behörden alle anstehenden Fälle behandeln werden. Weitere Entscheidungen könnten richtungsweisend für die Rückforderung der Hilfen in der gesamten Bundesrepublik sein.

In diesem Zusammenhang sollten Unternehmer möglichst Rücklagen bilden, um auf unerwartete Entwicklungen vorbereitet zu sein. Die Rückmeldung der eigenen finanziellen Lage ist für viele Selbstständige eine Herausforderung, die durch die Corona-Pandemie noch verschärft wurde.

Für weitere Informationen über die aktuelle Rechtslage und hilfreiche Tipps zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen siehe 24rhein, SWR und Haufe.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.24rhein.de/rheinland-nrw/rheinland-pfalz/rueckzahlung-von-corona-soforthilfen-unmut-bei-friseuren-zr-93517619.html
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/urteil-coronasoforthilfen-verwaltungsgericht-stuttgart-keine-rueckzahlungen-100.html

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