In Mayen wurde eine 45-jährige Autofahrerin innerhalb weniger Stunden gleich zweimal von der Polizei erwischt. Der erste Vorfall ereignete sich in der Nacht zum Samstag, gegen 1 Uhr. Die Polizei führte eine Verkehrskontrolle durch, nachdem die Frau durch eine unsichere Fahrweise aufgefallen war. Bei der Atemalkoholmessung stellte sich heraus, dass die Fahrerin erheblich alkoholisiert war. Infolgedessen wurde eine Blutprobe entnommen, ihr PKW verblieb an der Kontrollörtlichkeit und der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt.
Etwa drei Stunden später, gegen 4 Uhr, fuhren die Beamten an der Wohnanschrift der Fahrerin vorbei und bemerkten, dass diese ihren PKW dort einparkte. Da sie weiterhin erheblich unter Alkoholeinfluss stand, wurde erneut eine Blutprobe entnommen. Zudem stellte die Polizei den zweiten Schlüssel des Fahrzeugs sicher. Die Maßnahmen wurden gemäß der geltenden Rechtsvorschriften zur Verkehrssicherheit durchgeführt, wie bussgeldkatalog.org berichtet.
Rechtsvorschriften zur Alkohol- und Drogenkontrolle
Bei Verkehrskontrollen hat die Polizei die Befugnis, Drogentests oder Alkoholtests anzuordnen. Die Polizei kann diese Tests ohne richterlichen Beschluss anordnen, wenn ein Verdacht auf Drogen- oder Alkoholmissbrauch besteht. Alkoholtests messen die Atemalkoholkonzentration, und ab einem Wert von über 0,5 Promille ist eine Blutprobe erforderlich. Bluttests sind dabei die einzige Methode, die vor Gericht als Beweismittel anerkannt wird. Positive Drogentests können Konsequenzen wie den Führerscheinentzug, Bußgelder und Punkte in Flensburg nach sich ziehen.