Im Kreis Mayen-Koblenz bleibt das Thema der Krankenhausreform und der medizinischen Versorgung weitgehend unbeachtet. Wie Blick aktuell berichtet, gab es im vergangenen Bundestagswahlkampf kaum Diskussionen über diese drängenden Themen. Gleichzeitig wurde eine grundlegende Entscheidung zu Investitionen in die stark sanierungsbedürftige Infrastruktur gefasst, zu der auch das Gesundheitssystem gehört.
Die Lage im Gesundheitswesen ist ernst. Es mehren sich die Insolvenzen im Bereich der stationären Versorgung, was das Kliniksterben vorantreibt. Besonders in ländlichen Regionen, wie sie in Rheinland-Pfalz zu finden sind, wird die stationäre medizinische Versorgung zunehmend gefährdet. Es ist ein Alarmzeichen, das die Kreistagsfraktion der Freien Wähler Mayen-Mittelrhein-Mosel (FWM3) sowie Die Linke dazu bringt, Maßnahmen gegen die Insolvenzgefahren in der Übergangsphase zu fordern.
Politische Maßnahmen und Forderungen
Die Fraktionen unterstützen auch die Forderung der Landes-CDU nach einem Krankenhausfonds, der zur Bereitstellung der dringend benötigten Gelder beitragen soll. Ein zentrales Anliegen der FWM3 und Die Linke ist eine flächendeckende stationäre Versorgung in ganz Rheinland-Pfalz, insbesondere in ländlichen Gebieten. Im speziellen Fall des Kreises Mayen-Koblenz wird gefordert, das Leistungsspektrum des Elisabethkrankenhauses in Mayen zu erhalten und auszubauen. Eine gut ausgestattete Eifelklinik wird als unerlässlich erachtet, um die wohnortnahe medizinische Grund- und Regelversorgung sicherzustellen.
Blick aktuell hebt hervor, dass die Fraktionen eine zügige politische Umsetzung dieser Daseinsvorsorge anstreben. Die Notwendigkeit nach adäquaten Gesundheitsinfrastrukturen wird immer offensichtlicher, da die Herausforderungen für die medizinische Versorgung steigen.
Die Krankenhausreform im Überblick
Ein weiterer Aspekt der aktuellen Verhandlungen ist die Einführung eines neuen Finanzierungssystems für Krankenhäuser, das die sogenannte Vorhaltevergütung beinhaltet. Diese finanziellen Mittel werden an Krankenhäuser ausgezahlt, unabhängig von ihren erbrachten Leistungen, solange sie Angebot und Strukturen bereit halten. Laut Informationen des Bundesgesundheitsministeriums werden 60% der bisherigen Fallpauschalen über diesen Vorhalteanteil abgesichert, während 40% durch tatsächlich erbrachte Behandlungsfälle erwirtschaftet werden müssen. Nur Krankenhäuser, die Qualitätskriterien erfüllen, erhalten diese Mittel.
Die Reform sieht auch eine vollständige Refinanzierung der Pflege in Krankenhäusern vor, wobei Personalkosten nach dem Selbstkostendeckungsprinzip finanziert werden. Zusätzliche Zuschläge werden für diverse medizinische Fachbereiche bereitgestellt, darunter Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung.
Die Veränderungen im Klinikbereich und die Herausforderungen in der medizinischen Versorgung machen deutlich, dass umgehende Maßnahmen notwendig sind. Während die politische Diskussion im Kreis Mayen-Koblenz beginnt, wird es entscheidend sein, die richtigen Schritte zu gehen, um die Gesundheitsversorgung nachhaltig zu sichern.