Ab dem 5. März 2024 können Reisende, die ohne Visum nach Großbritannien reisen möchten, eine elektronische Einreisegenehmigung, auch bekannt als ETA (Electronic Travel Authorisation), beantragen. Wie die Rhein-Zeitung berichtet, wird die ETA ab dem 2. April 2024 verpflichtend. Reisepassinhaber benötigen demnach nicht nur ein gültiges Dokument, sondern müssen auch die neue digitale Sicherheitsüberprüfung durchlaufen. Dies ist vorgesehen, um die Sicherheitskontrollen im Vereinigten Königreich zu verbessern und Missbrauch des Einwanderungssystems zu verhindern.
Die Kosten der ETA belaufen sich zunächst auf etwa 12 Euro, wobei ein Anstieg auf rund 19 Euro in den kommenden Monaten angekündigt wurde. Die britische Regierung hat bereits neue Umsetzungstermine festgelegt, und ab dem 27. November 2024 können bestimmte Nicht-Europäer ihren Antrag auf die ETA stellen. Für diese Gruppe wird die Genehmigung ab dem 8. Januar 2025 benötigt. Ab dem 5. März 2025 wird die ETA auch auf berechtigte Europäer*innen ausgeweitet.
Details zur Beantragung der ETA
Für die Beantragung der ETA wird empfohlen, die entsprechende App des britischen Innenministeriums zu nutzen. Dabei sind verschiedene Informationen erforderlich, darunter persönliche Sicherheitsfragen, Adressdaten, Informationen zum Arbeitsplatz sowie Fotos des Reisepasses und ein Gesichtsfoto für Antragssteller über neun Jahre. Alternativ können Reisende die Webseite des Innenministeriums verwenden, um ihren Antrag zu stellen. Die Genehmigte ETA ermächtigt zu mehreren Reisen und gestattet Aufenthalte von bis zu sechs Monaten innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren, solange der Reisepass gültig bleibt.
Wissenschaftler und Experten schätzen, dass die ETA den Grenz- und Einwanderungsverkehr insgesamt digitalisieren wird. Die britische Regierung plant diese Digitalisierung, um ihre Sicherheitsmaßnahmen zu verstärken, ähnlich den Systemen in den USA und Australien. Wie GOV.UK mitteilt, erhalten Reisende aus den Golf-Kooperationsrats-Staaten bereits zur Einreise eine ETA.
Wichtige Informationen und Ausnahmen
Es gibt einige Ausnahmen von der ETA-Pflicht, vor allem für Personen mit britischer oder irischer Staatsbürgerschaft. Reisende müssen beachten, dass eine ETA nicht automatisch die Einreise in das Vereinigte Königreich gewährleistet. Sie müssen sich weiterhin einem Grenzbeamten präsentieren und möglicherweise ein ePassport-Gate nutzen. Zudem unterliegt die ETA bestimmten Einschränkungen: Sie erlaubt keinen Arbeitsaufenthalt im Vereinigten Königreich, egal in welcher Form, und auch keine Ansprüche auf soziale Leistungen.
Das Antragsverfahren ist schnell und unkompliziert. In der Regel erhält der Antragsteller innerhalb von drei Werktagen eine Entscheidung. Reisende haben zudem die Möglichkeit, während der Wartezeit auf ihre ETAGenehmigung bereits im Vereinigten Königreich zu reisen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, der den Übergang zum neuen System erleichtern soll.