Die Regelungen für die Gestaltung und Pflege von Urnengräbern auf den Friedhöfen in Neustadt sorgen für einen regen Austausch unter den Angehörigen. Eine Neustadterin äußerte kürzlich den Wunsch, Blumen am Urnengrab ihres vorverstorbenen Mannes auf dem Hauptfriedhof abzulegen. Ihr Mann ist in einer Stele beigesetzt, doch im Gegensatz zu St. Martin, wo Blumenvasen an Stelen erlaubt sind, wird dies in Neustadt abgelehnt. Nach den aktuellen Bestimmungen dürfen auf dem Hauptfriedhof lediglich Kerzen und Blumen auf einem Steinblock abgelegt werden.
Die Stadtsprecherin Dagmar Seidel erläuterte die Absichten hinter diesen Regelungen. Das Ziel sei ein einheitliches und aufgeräumtes Erscheinungsbild der Friedhöfe. Erfahrungen aus anderen Kommunen wurden in die entsprechenden Satzungen integriert. Häufige Anfragen von Bürgern zu Blumenvasen und Kerzenhaltern führten zu Problemen wie Wachsflecken und einem unordentlichen Gesamteindruck. Deshalb ist das Anbringen von Schmuck an Urnengräbern grundsätzlich untersagt, und laut Seidel sind keine Änderungen dieser Regelung in Planung.
Urnenwahlgrabstätten und ihre Besonderheiten
Zusätzlich zu den Pflichten bezüglich der Urnengräber werden auch die spezifischen Aspekte der Urnenwahlgrabstätten behandelt. Diese ermöglichen bis zu zwei Urnenbeisetzungen, wobei eine gebührenpflichtige Erweiterung des Nutzungsrechts für weitere Beisetzungen möglich ist. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre für jede Urne, in ausgewiesenen Grabfeldern sogar nur 15 Jahre.
Das gewählte Nutzungsrecht wird durch die Zahlung der Graberwerbsgebühren für 20 oder 15 Jahre verliehen. Angehörige erhalten Unterstützung von der Friedhofsverwaltung, wenn sie gemeinsam eine Grabstätte auswählen. Für die gärtnerische Bepflanzung und Pflege der Urnenwahlgrabstätten sind die Nutzungsberechtigten verantwortlich. Alternativ können sie eine Friedhofsgärtnerei oder die Friedhofsverwaltung beauftragen, sofern es sich um den Hauptfriedhof in Braunschweig handelt.
Die Gestaltungsmöglichkeiten für Grabmale sind geregelt und müssen bestimmten Vorgaben entsprechen, während die Genehmigung durch einen Steinmetz beantragt werden muss. Die Gebühren sind bereits im Voraus zu entrichten, und im Falle des Ablaufs der Nutzungsrechte erfolgt die Abräumung durch die Friedhofsverwaltung. Diese Regelungen sind Teil einer umfassenden Friedhofssatzung, die darauf abzielt, das rechtliche Fundament für die Beisetzung und das Gedenken an Verstorbene zu schaffen.
Friedhöfe in Deutschland und ihre Funktion
Ein Friedhof, als öffentliche Einrichtung zur Bestattung, unterliegt umfassenden rechtlichen Regulierungen. Diese sind im Bestattungsrecht der Bundesländer sowie in den speziellen Friedhofssatzungen der Kommunen verankert. Das Grundgesetz gewährt jedem Menschen Würde, auch über den Tod hinaus. Daher sind die Pflichten zur Bestattung, das Bestattungsmonopol sowie die Friedhofsgestaltung sorgfältig geregelt, um den vielfältigen Ansprüchen der Angehörigen gerecht zu werden.
In Deutschland müssen Verstorbene auf öffentlich-rechtlich anerkannten Friedhöfen beigesetzt werden, wobei die Friedhofsverwaltung für die Pflege und Instandhaltung der Friedhofsanlagen verantwortlich ist. Die Frage der Grabgestaltung und der Einsatz von Grabschmuck sind in den jeweiligen Friedhofssatzungen festgelegt. Diese Ordnung sorgt dafür, dass die Friedhöfe einen angemessenen Rahmen für die zentrale menschliche Erfahrung des Abschieds bieten.