In der Nacht auf Montag wurde der Hund Balou verzweifelt gesucht, nachdem er nach einem Verkehrsunfall entlaufen war. Der Vorfall ereignete sich am Sonntag, den 9. März 2025, gegen 16.30 Uhr, als eine 26-Jährige aus dem Rhein-Pfalz-Kreis von der B9 abkam. Vermutlich war zu hohe Geschwindigkeit die Ursache für den Unfall, bei dem das Fahrzeug frontal gegen einen Baum prallte. Beamte der Inspektion Germersheim entdeckten das Unfallauto während einer Streifenfahrt und stellten fest, dass der BMW einen Schaden von etwa 12.000 Euro erlitten hatte und nicht mehr fahrbereit war. Ein Rettungsdienst war ebenfalls vor Ort, jedoch wollte die Fahrerin nicht ins Krankenhaus.
Nach dem Unfall lief der Hund Balou davon und konnte von den Polizeibeamten nicht gefunden werden. Ab dem frühen Abend suchten die Besitzer und Bekannte verzweifelt nach dem roten Ridgeback-Rüden, der etwas über ein Jahr alt war und 62 Kilogramm wog. Sie verteilten Flyer und riefen in sozialen Medien zur Hilfe auf. Auf einem dieser Flyer wurde eindringlich gewarnt: „Achtung ängstlich. Bitte keine Einfangversuche. Nicht rufen, nicht hinterherlaufen.“
Wiederverschwundener Hund
Die Suche nach Balou fand am frühen Montagmorgen ein glückliches Ende: Der Hund wurde gesichert und kehrte wohlbehalten zu seinen Besitzern zurück. Diese dramatischen Ereignisse werfen zudem Fragen zur Sicherheit von Hunden im Straßenverkehr auf. In einem anderen Vorfall, der sich am 15. Februar 2025 in Neustadt ereignete, wurde ein nicht angeleinter Hund von einem Auto erfasst und starb an seinen Verletzungen am Unfallort. Ein Zeugenbericht beschreibt, dass das Fahrzeug mit normaler Geschwindigkeit aus Richtung Festplatzstraße kam und in Richtung Konrad-Adenauer-Straße fuhr. Der Fahrer ließ bei dem Jaulen des Hundes die Seitenscheibe herunter, fuhr jedoch weiter, möglicherweise ohne die Kollision bemerkt zu haben.
In der Diskussion um die Sicherheit von Hunden im Straßenverkehr sollte die Verantwortung der Halter nicht außer Acht gelassen werden. Nach dem Tierschutzgesetz sind Halter zu Hilfemaßnahmen am Hund verpflichtet. Das Entfernen vom Unfallort kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, während Halter gemäß § 833 BGB für die Schäden verantwortlich sind, die ihr Hund verursacht. Diese Regelung gilt unabhängig von der Verwendung einer Leine oder eines Leuchtgeschirrs. Zudem sind in einigen Bundesländern Hundehalterhaftpflichtversicherungen verpflichtend.
Experten raten dazu, Hunde frühzeitig an Befehle zu gewöhnen und sich an einige Sicherheitsmaßnahmen zu halten, um das Risiko von Unfällen zu minimieren: Hunde sollten immer in Sichtweite gehalten und Spaziergänge in stark befahrenen Straßen vermieden werden. Autofahrer werden darum gebeten, ihr Tempo zu drosseln, wenn sie einen frei laufenden Hund sehen, um Unfälle zu verhindern.
In beiden Fällen – sowohl bei dem Unfall von Balou als auch bei dem tödlichen Vorfall in Neustadt – ist die Sicherheit der Tiere und aller Verkehrsteilnehmer von höchster Wichtigkeit. Die Geschehnisse zeigen, dass jeder Augenblick in der Nähe von Straßen kritisch sein kann und eine Sensibilisierung für die Verantwortung im Umgang mit Tieren erforderlich ist.