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Mittwoch, 15. Januar 2025

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Neue Regeln für Straßenausbaubeiträge: Was Neustadter wissen müssen!

In der Neustadter Innenstadt sorgt ein kürzlich erhaltenes Schreiben der Stadtverwaltung für Verwirrung unter den Anwohnern. Kurz vor Weihnachten wurden viele Haushalte über die Höhe der wiederkehrenden Beiträge für die Sanierung der Laustergasse informiert. Diese Sanierungsmaßnahme fand bereits in den Jahren 2020 und 2021 statt, jedoch gibt es Unklarheiten bezüglich der Berechnung dieser Beiträge. Besonders bedenklich ist, dass Arbeiten im Zusammenhang mit dem Projekt „Wasser in die Stadt“, das sich um den Bachlauf dreht, nicht in die Berechnung einfließen dürfen, wie die Rheinpfalz berichtet.

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Diese neuen Regelungen stehen im Zusammenhang mit einer umfassenden Reform im Bereich der Straßenausbaubeiträge, die ab dem 1. Januar 2024 in ganz Rheinland-Pfalz gelten werden. Die flächendeckende Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ist das Ergebnis eines Gesetzes, das bereits im Mai 2020 verabschiedet wurde. Ab dann sind einmalige Straßenausbaubeiträge, die traditionell für den Ausbau einzelner Verkehrsflächen erhoben wurden, nicht mehr möglich. Die häufigeren, jedoch niedrigeren wiederkehrenden Beiträge lösen diese ab und erfassen alle Verkehrsanlagen eines Gebiets zusammen.

Neue Regelungen treten in Kraft

Mithilfe dieser Reform sollen die Kommunen entlastet werden. Bislang mussten Anwohner alle 35 bis 40 Jahre mit hohen Beiträgen rechnen. Mit den wiederkehrenden Beiträgen wird dieser Zeitraum verkürzt, sodass die Belastung auf jährliche Zahlungen umgestellt wird. Dies bedeutet jedoch, dass die Abrechnungsgebiete, die vor Ort geschaffen werden müssen, genau definiert und rechtlich reguliert werden, wie Kunz Rechtsanwälte erläutern.

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Ein weiterer Aspekt dieser Reform betrifft die Unterstützung der kommunalen Gebietskörperschaften. Diese erhalten Hilfestellungen bei der Bildung von Abrechnungsgebieten sowie bei der Festlegung von Verschonungsmodalitäten. Die Umstellung der Beitragserhebung muss bis zum Ende des Jahres 2023 erfolgen, damit die neuen Regelungen pünktlich greifen.

Die Gemeinden sind verpflichtet, beitragspflichtige Flächen und Grundstücke zu erfassen und entsprechend Abrechnungsgebiete zu bilden. Hierbei sind die Kommunen jedoch nicht frei in der Wahl ihrer Abrechnungsstrukturen, sondern müssen engere Kriterien beachten, um eine willkürliche Auswahl zu vermeiden.

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Auswirkungen auf die Anwohner

Die Einführungsphase wird für viele Anwohner in Neustadt zu einer Umstellung führen, da das zuvor gewohnte System nicht mehr gilt. Zudem wird eine Ausgleichszahlung von 5 Euro je Einwohner für umstellende Kommunen bereitgestellt, sofern ihre Satzung bis zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, so erläutert die Kunz Rechtsanwälte.

Die Anwohner in der Neustadter Innenstadt hoffen, dass sich die Unklarheiten bald aufklären und dass sie die neuen Regelungen besser verstehen können, um sich auf die künftig zu erwartenden Kosten einstellen zu können.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rheinpfalz.de/lokal/neustadt_artikel,-fragen-und-antworten-welche-regeln-gelten-bei-wiederkehrenden-beitr%C3%A4gen-_arid,5733183.html
https://www.kunzrechtsanwaelte.de/aktuelles/news/flaechendeckende-einfuehrung-des-wiederkehrenden-strassenausbaubeitrags-ab-dem-01012024-in-rheinland-pfalz

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