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Donnerstag, 6. Februar 2025

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Rheinland-Pfalz: Kommunen fordern Entlastung statt Fusionsdebatte!

In der Debatte um die finanzielle Zukunft der Kommunen in Rheinland-Pfalz rückt eine mögliche Kommunalreform in den Fokus. Die Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, die am 1. Januar 2018 aus dem freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach entstanden ist, steht dabei exemplarisch für die Herausforderungen, denen sich viele Kommunen gegenübersehen. Laut der Rhein-Zeitung leiden zahlreiche Gemeinden unter erheblichen finanziellen Belastungen.

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In diesem Kontext hat der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz eine klare Absage an die laufenden Fusionsdebatten erteilt und fordert stattdessen echte Entlastungen. Rechnungshofpräsident Marcel Hürter und der FDP-Fraktionsvorsitzende Philipp Fernis haben jedoch die Diskussion über mögliche Vorteile größerer Verbünde angestoßen, die durch die Teilung von Aufgaben Entlastungen schaffen könnten.

Finanzielle Entlastung durch das PEK-RP

Das Programm PEK-RP, das sich auf die Stärkung rheinland-pfälzischer Kommunen konzentriert, wurde als eine langfristige Entlastungsmaßnahme konzipiert. Ein historischer Schuldenschnitt von 3 Milliarden Euro ist dabei ein zentrales Element. Dieses Modell kombiniert den neuen Kommunalen Finanzausgleich (KFA) und das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) und richtet sich insbesondere an Kommunen mit hohen Liquiditätskrediten, die oft die finanzielle Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden gefährden.

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Zum 31. Dezember 2020 betrugen die Liquiditätskredite der rheinland-pfälzischen Kommunen rund 7,1 Milliarden Euro. Nach dem Entschuldungsvolumen, das zum Stichtag 31. Dezember 2020 wirkt, können Kommunen von einem Entschuldungsvolumen in Höhe von nahezu 3 Milliarden Euro profitieren. Mehr als die Hälfte dieser relevanten Liquiditätskredite könnte dadurch beseitigt werden, was die Kommunen perspektivisch finanziell entlastet. Diese Entschuldung erfolgt im Wesentlichen durch das Land, welches das Zinsänderungsrisiko für die entlasteten Schulden übernimmt.

Umsetzung und Anforderungen an die Kommunen

Die Verwaltungsvorschrift des Programms trat im Oktober 2023 in Kraft, nachdem das Ausführungsgesetz mit breiter Mehrheit im Landtag beschlossen wurde. Die Entschuldungsmaßnahmen werden im Jahr 2024 umgesetzt, wobei 2,7 Milliarden Euro für die vollständige Vertragsübernahme bereitgestellt werden. Die Kommunen sind allerdings verpflichtet, ihre verbleibenden Liquiditätskredite selbst zu kontrollieren und innerhalb von 30 Jahren zurückzuzahlen.

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Zusätzlich müssen die Kommunen die Gebühren für den Schuldnerwechsel tragen. Das funktionierende Haushaltssystem erfordert zudem Änderungen im Gemeindehaushaltsrecht, um ein erneutes Anwachsen der Liquiditätskreditbestände zu verhindern. Insgesamt umfasst das Entschuldungsprogramm Tilgungen in Höhe von 500 Millionen Euro für den Doppelhaushalt 2023/2024 sowie etwa 100 Millionen Euro jährlich in den Jahren 2025/2026 und darüber hinaus.

Die aktuellen Reformen und Programme zeigen, dass es in Rheinland-Pfalz einen klaren Wille zur finanziellen Entlastung der Kommunen gibt. Die Herausforderungen einer kleinteiligen Kommunalstruktur machen es jedoch erforderlich, dass die betroffenen Stellen engagiert zusammenarbeiten.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rhein-zeitung.de/rheinland-pfalz/kommunen-fordern-echte-entlastung-statt-fusionsdebatte_arid-4019907.html
https://fm.rlp.de/themen/finanzen/kommunale-finanzen/programm-pek-rp

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