Der Pakt für Pirmasens richtet sich an Familien mit geringem Einkommen und bietet einen besonderen Service zur Unterstützung in finanziellen Belangen. In einer Kooperation zwischen dem Jobcenter, dem Sozialamt und der Familienkasse erhalten Familien kostenlose Beratung zu staatlichen Leistungen. Viele Familien sind sich oftmals nicht bewusst, dass sie Anspruch auf zusätzliche Leistungen haben, wie etwa Wohngeld, Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket.
Die Initiative verfolgt das Ziel, Hürden und Ängste abzubauen, um den betroffenen Familien schnelle und unbürokratische Unterstützung zu bieten. Regelmäßige Sprechstunden ermöglichen eine Klärung von Fragen zu Nachweisen und Einkommensgrenzen. Vor Ort informieren die Mitarbeiter über Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld und Anträge können direkt bei den individuellen Beratungsterminen gestellt werden.
Erste Sprechstunde und Kontaktinformationen
Die erste Sprechstunde im neuen Jahr findet am 9. Januar von 16 bis 18 Uhr im Pakt-Koordinierungsbüro in der Marienstraße 6 im Winzler Viertel statt. Eine Online-Terminbuchung ist unter terminvergabe.stadt-pirmasens.de möglich. Wer ohne Anmeldung kommt, muss mit Wartezeiten rechnen. Bei Rückfragen können Interessierte die Telefonnummer 06331/1444742 anrufen oder eine E-Mail an pakt@pirmasens.de senden.
Zusätzlich sind die Leistungen aus dem Bildungspaket auf die Förderung von Kindern in einkommensschwachen Familien ausgerichtet. Diese umfassen Geld- oder Sachleistungen, wie beispielsweise Gutscheine. Die Stadt oder Gemeinde stellt die Mittel bereit, die unter anderem die Übernahme der Kosten für Nachhilfe-Stunden, die Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen im Sportverein sowie eine teilweise Übernahme der Kosten für Sportgeräte oder Musikinstrumente beinhalten.
Voraussetzungen und Antragstellung für das Bildungspaket
Um Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungspaket zu haben, muss die Familie Bürgergeld oder Kinderzuschlag (KiZ) beziehen. Das Kind muss jünger als 25 Jahre sein, eine Kindertagesstätte oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und darf keine Ausbildungsvergütung erhalten. Bei der Antragstellung müssen relevante Nachweise vorgelegt werden, um die Ansprüche geltend zu machen.
Details zur Antragstellung und Informationen sind bei der Stadt oder Gemeinde erhältlich. Ansprechpartner bezüglich des Bildungspakets sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu finden. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Bezug von Bürgergeld die Leistungen für Bildung und Teilhabe gemeinsam mit dem Antrag auf Bürgergeld beantragt werden. Belege für Ausgaben müssen zur Erstattung der Kosten eingereicht werden, mit Ausnahme von Schulbedarf, der durch einen festen Betrag erstattet wird. Zusätzliche staatliche Mittel für Familien stehen ebenfalls zur Verfügung, wie auf der Seite „Unterstützung für Eltern“ zu erfahren ist.