Die schwierige Haushaltslage im Rhein-Hunsrück-Kreis hat die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) dazu veranlasst, den Haushaltsentwurf für 2025 nicht zu genehmigen. Dies hat zur Folge, dass vorläufige Haushaltsführungen in der Kreisverwaltung gelten müssen. Nur rechtlich verpflichtende Ausgaben sind in dieser Übergangsphase weiterhin zulässig, während notwendige Aufgaben und bereits angesetzte Investitionen aus den Vorjahreshaushalten fortgeführt werden können. Die ADD hat klargestellt, dass ein Haushalt mit Defizit ohne „größtmögliche Kräfteanspannung“ nicht genehmigungsfähig ist. Zudem musste der Kreistag den Vorschlag zur Erhöhung der Kreisumlage ablehnen, was bedeutet, dass die Gremien erneut über den Haushalt beraten müssen, um die finanzielle Situation zu klären.
Die angespannten finanzpolitischen Verhältnisse spiegeln sich nicht nur im Rhein-Hunsrück-Kreis wider, sondern betreffen auch andere Kreise, wie den Landkreis Ludwigsburg. Hier betont Landrat Allgaier die Verschlechterung der finanziellen Situation bis 2025. Ursachen sind eine schwierige Wirtschaftslage sowie bundes- und landespolitische Vorgaben, die unter anderem zu unzureichender Krankenhausfinanzierung und unklaren Kostenerstattungen für Geflüchtete führen.
Die Höhe der Kreisumlage und ihre Auswirkungen
Im Landkreis Ludwigsburg wird als Teil des HaushaltsPlans eine Erhöhung der Kreisumlage um 3,5 Prozentpunkte vorgeschlagen, ursprünglich war ein Satz von 33,5 Prozentpunkten geplant. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenden Strategie zur Stabilisierung des Haushalts. Der Landkreis muss sich auch auf erhebliche Defizite gefasst machen. Der Ergebnishaushalt weist ein Defizit von 45,6 Millionen Euro auf, der Zahlungsmittelbedarf beläuft sich auf 25,7 Millionen Euro.
Eine zusätzliche Herausforderung stellt der Rückgang im Finanzhaushalt dar, mit einem Minus von 35,8 Millionen Euro. Zudem wird ein Nettoressourcenbedarf im ÖPNV von 57 Millionen Euro erwartet, was eine Erhöhung um 4,2 Millionen Euro darstellt. Die steigenden Kosten für den Busverkehr haben sich von 18,8 Millionen Euro auf 25,6 Millionen Euro erhöht. Insbesondere im Sozialetat, der Gesamttransferaufwendungen von 530,1 Millionen Euro umfasst, entfällt der größte Teil auf die Eingliederungshilfe mit rund 107 Millionen Euro, was den Nettozuschussbedarf auf etwa 253,8 Millionen Euro treibt.
Schulden und Investitionen
Die größte Einzelinvestition im Landkreis Ludwigsburg betrifft die Schaffung von Schulräumen am Gröninger Weg, die mit 16 Millionen Euro veranschlagt ist. Die Finanzierung des Gesamtfinanzierungsbedarfs von 69,8 Millionen Euro soll nahezu vollständig über Kreditneuaufnahmen erfolgen. Diese hohe Fremdmittelfinanzierung von 66 Millionen Euro wird als eine einmalige Ausnahme betrachtet. Für die Zukunft sind über die Jahre 2026 bis 2028 weitere Erhöhungen des Kreisumlagehebesatzes geplant, was auf die drängenden finanziellen Herausforderungen hinweist.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die kommunalen Haushalte in Zeiten schrumpfender Ressourcen und steigender Kosten zunehmend unter Druck geraten. Die Schaffung eines finanziell stabilen Rahmens ist angesichts der rechtlichen Vorgaben, wie sie in § 95 Abs. 1 GemO festgelegt sind, für die kommunale Verwaltung von entscheidender Bedeutung, da der Haushaltsplan nicht nur die Grundlage für die wirtschaftlichen Entscheidungen einer Gemeinde ist, sondern auch einen Bindungscharakter gegenüber den Bürgern hat. Diese Herausforderungen gilt es in den kommenden Monaten zu bewältigen, um eine solide finanzpolitische Grundlage zu schaffen und die handlungsfähige Verwaltung aufrechtzuerhalten.