Im Jahr 2024 sorgte der Ausbau der Windkraft im Rhein-Hunsrück-Kreis für Diskussionen und politische Einigkeit unter den Fraktionen des Kreistags. Laut einem Bericht der Rhein-Zeitung haben die 301 Windräder, die derzeit im Landkreis in Betrieb sind, dazu geführt, dass das Soll an Windkraftanlagen erfüllt wurde. Zusätzlich sind 15 Windräder genehmigt und zwei weitere befinden sich im Genehmigungsprozess. Die Einigkeit im Kreistag führte Mitte Mai zu einer Resolution, die gegen die Ausweisung weiterer Windenergiegebiete gerichtet war.
Am 6. Juni 2024 beschloss die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald ein Moratorium für Windkraft im Rhein-Hunsrück-Kreis. Dies bedeutet, dass lediglich bereits festgelegte Vorranggebiete für die Windkraftnutzung im Regionalen Raumordnungsplan berücksichtigt werden. Laut dem Wochenspiegel sind diese Vorranggebiete sowohl die vorhandenen Potentialflächen für Windkraftnutzung als auch Flächen, die in Flächennutzungsplänen als solche festgelegt sind, und Flächen mit bestehenden Anlagen.
Details zum Moratorium und den Planungen
Die Planungsgemeinschaft muss bis zum 31. Dezember 2026 mindestens 1,4 % der Regionsfläche und bis Ende 2029 voraussichtlich 2,2 % als Windenergiegebiete ausweisen. Der Regionalvorstand hat einen Entwurf beschlossen, der 1,9 % der Gesamtfläche als Vorrangflächen für Windkraft ausweist. Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange sind in Kürze vorgesehen, und der endgültige Beschluss der Teilfortschreibung der Regionalvertretung ist für Ende des nächsten Jahres terminiert.
Das Moratorium verhindert die massive Ausweisung zusätzlicher Windkraftvorranggebiete, die in frühen Planungsvarianten vorgesehen waren. Der Kreisausschuss hatte sich bereits am 13. Mai 2024 gegen eine nicht verträgliche Ausweisung von weiteren Windkraftgebieten ausgesprochen. Landrat Volker Boch zeigte sich mit dem einstimmigen Beschluss zufrieden und wies darauf hin, dass der aktuelle Entwurf erheblich vom ursprünglichen Plan abweicht. Boch bedankte sich zudem bei den Planern der Geschäftsstelle sowie Dr. Peter Enders, dem Vorsitzenden der Planungsgemeinschaft, für die erarbeitete Kompromisslösung.