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Donnerstag, 3. April 2025

Bevölkerung Paderborn: Rückgang der Geburten und Rekordsterbefälle!

Paderborns Bevölkerung schrumpft im Februar 2023. Zahlen zu Geburten, Sterbefällen und Flüchtlingen geben Aufschluss über demografische Trends.

Falscher Wasserwerker auf Beutezug: Senioren um wertvollen Schmuck betrogen!

Im Stadtteil Harleshausen in Kassel kam es am 3. April 2025 zu einem Wohnungseinbruch durch falsche Wasserwerker. Zeugen gesucht!

Bauarbeiten in Dudweiler: Fußgängerbrücke wird barrierefrei!

Ab dem 7. April 2025 beginnt die bauliche Instandsetzung der Dudweiler Landstraße in Saarbrücken, um die Barrierefreiheit zu verbessern.

Internet-Ausfall in Bornich und Weisel: Keine Schuld der Kunden!

Am 3. April 2025 erlebten die Kunden der Deutschen Glasfaser in Bornich und Weisel eine Woche lang einen gravierenden Internetausfall. Der Grund für die Störung war die Abschaltung des Stroms am Hauptverteiler, die auf eine nicht bezahlte Stromrechnung von Seiten der Deutschen Glasfaser zurückzuführen war. Die Kunden wurden von diesem Vorfall stark betroffen, da sie ohne Zugang zum Internet auskommen mussten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Alltag und die Kommunikationsmöglichkeiten der Betroffenen.

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Die Verantwortlichen des Stromnetzbetreibers erläuterten, dass die Abschaltung nicht auf einen Fehler der Kunden zurückzuführen ist. Vielmehr lag der Fehler in der unterlassenen Zahlung seitens des Unternehmens, was zu der unerwarteten Versorgungsunterbrechung führte. Diese Situation wirft Fragen hinsichtlich der Versorgungsicherheit und der finanziellen Verantwortung von Serviceanbietern auf.

Versorgungsunterbrechungen und ihre Berichterstattung

Solche Vorfälle in der Stromversorgung unterliegen bestimmten Regelungen, die sicherstellen, dass die Ursachen und Auswirkungen effizient dokumentiert und gemeldet werden. Nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur müssen alle Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber, unabhängig von ihrer Größe oder geografischen Lage, über Versorgungsunterbrechungen Bericht erstatten. Dies erfolgt gemäß den Berichtspflichten im § 52 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

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Die Berichterstattung umfasst Details zum Zeitpunkt, zur Dauer, zum Ausmaß und zur Ursache der Unterbrechungen. Vorfälle müssen bis zum 30. April eines Jahres für das Vorjahr an die Bundesnetzagentur übermittelt werden. Hierbei stehen zwei Verfahren zur Datenerfassung zur Verfügung: ein Web-Formular im Energiedaten-Portal sowie ein XML Webservice für Strom und Gas. Zugang zu diesem Portal verlangt eine Betriebsnummer und eine Kontrollnummer.

Die allgemeine Regelung zur Berichterstattung, festgelegt in den Allgemeinverfügungen zu Strom und Gas, sorgt dafür, dass solche Vorfälle transparent und nachvollziehbar verwaltet werden. Dies ist insbesondere in Fällen von Versorgungsunterbrechungen wie der in Bornich und Weisel von enormer Bedeutung, um Vertrauen in die Infrastruktur aufrechtzuerhalten und zukünftigen Fällen vorzubeugen.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rhein-zeitung.de/lokales/rhein-lahn-zeitung/eine-woche-ohne-internet-warum-syna-strom-abdrehte_arid-4033340.html
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Versorgungssicherheit/Versorgungsunterbrechungen/start.html

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