Am 17. Februar 2025 meldet die Polizeidirektion Montabaur einen Vorfall, der sich am Vortag, dem 16. Februar, in der Schwalbacher Straße in Nastätten ereignete. Wie news.de berichtet, wurde ein Wahlplakat der Partei Bündnis 90 / Die Grünen mutwillig beschmiert. Auf dem Plakat prangte das Wort „Lügen“, was auf eine offensichtlich aggressive Auseinandersetzung mit der politischen Konkurrenz hinweist.
Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Zeugen, die Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden aufgefordert, sich an die Polizeiinspektion St. Goarshausen unter der Telefonnummer 06771 / 9327-0 oder an andere Polizeidienststellen zu wenden.
Rechtliche Konsequenzen für Sachbeschädigung
Die gezielte Beschädigung oder Veränderung von Wahlplakaten ist nicht nur ärgerlich, sondern stellt auch eine strafrechtliche Handlung dar. Laut anwalt.org gilt die Beschädigung als Sachbeschädigung, die nach § 303 Abs. 1 StGB bestraft werden kann. Die Strafen reichen von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
Besonders schwerwiegende Fälle, wie das Anbringen verfassungsfeindlicher Symbole, können sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen. Es wird betont, dass volksverhetzende Inhalte kein Grund für Selbstjustiz sind. Im Falle einer solchen Ideologie sollte stattdessen Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Wert und Schutz von Wahlplakaten
Obwohl Wahlplakate im materiellen Wert oft nur wenige Euro betragen, sind sie dennoch rechtlich geschützt Eigentum der jeweiligen Partei. Die Strafverfolgung wird unabhängig von der spezifischen Partei des beschädigten Plakats vollzogen. Zudem ist das Abhängen oder Mitnehmen von Wahlplakaten als Diebstahl zu werten, der mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann.
Die strafrechtliche Verfolgung solcher Taten wird jedoch oft von den Parteien selbst nicht vorangetrieben, da die Chancen auf Aufklärung in vielen Fällen als gering eingeschätzt werden.