Ab Januar 2024 müssen Halter freilaufender Katzen in Böhl-Iggelheim neue Regelungen beachten, die durch eine Katzenschutzverordnung gefasst wurden. Der Gemeinderat beschloss die Verordnung einstimmig, um die Population streunender Katzen zu reduzieren und deren Wohl zu fördern. Zu den neuen Vorgaben gehören die Registrierung und Kennzeichnung der Katzen sowie die Kastration oder Sterilisation. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Zahl der streunenden Katzen verringert wird und die Tiere selbst besser geschützt sind.
Die Kastration ist ein routinemäßiger Eingriff für Tierärzte, der unter Narkose erfolgt und in der Regel ohne Komplikationen abläuft. Bei weiblichen Katzen werden die Eierstöcke entfernt, während bei männlichen Katern die Hoden entnommen werden. Empfehlenswert ist, die Kastration ab einem Alter von vier bis sechs Monaten durchzuführen. Die Kosten für diesen Eingriff bewegen sich in der Regel zwischen 150 und 250 Euro, in bestimmten Fällen kann er auch bis zu 300 Euro betragen.
Vorteile der Kastration
Die Vorteile der Kastration sind zahlreich. Der Eingriff führt zur Unfruchtbarmachung der Tiere. Darüber hinaus können durch den Wegfall der Sexualhormone Verhaltensänderungen auftreten, was wiederum weniger Streitigkeiten mit Artgenossen zur Folge hat. Dies reduziert das Risiko von Verletzungen und Krankheitsübertragungen. Außerdem verringert sich das Risiko für Verkehrsunfälle, da die Tiere nicht mehr auf der Suche nach Geschlechtspartnern sind. Bei weiblichen Katzen gibt es zudem keine Dauerrolligkeit mehr, was das Leben der Tiere insgesamt verbessert.