In Rheinland-Pfalz verbringen Ärzte in Weiterbildung zunehmend mehr Zeit in Praxen. Dies belegen aktuelle Daten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), die eine Verweildauer von insgesamt etwa 510 Tagen pro Ärztin und Arzt in Vollzeit seit dem Jahr 2020 feststellt. Zum Vergleich: In den Jahren 2015 bis 2019 lag dieser Wert bei rund 460 Tagen. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV, Andreas Bartels, spricht in diesem Zusammenhang von einer „Ambulantisierung in der Weiterbildung“, die durch die neue Weiterbildungsordnung gefördert wird.
Die besagte Neuerung trat am 2. Januar 2022 in Kraft und ermöglicht mehr ambulante Weiterbildungsabschnitte. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit über 130 Praxen, drei Praxisnetzen sowie 45 Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz, die sich an Weiterbildungsverbünden beteiligen. Bartels hebt hervor, dass diese Veränderungen nicht nur die Qualität der Weiterbildung erhöhen, sondern auch den Übergang in die ambulante vertragsärztliche Versorgung erleichtern.
Finanzielle Unterstützung und gesellschaftliche Verantwortung
In den letzten fünf Jahren hat die KV gemeinsam mit den Krankenkassen rund 19,6 Millionen Euro für Fachärztinnen und -ärzte bereitgestellt. Zusätzlich flossen fast 37 Millionen Euro in die Allgemeinmedizin. Bartels kritisiert jedoch, dass die Finanzierung der Weiterbildung über das ärztliche Honorar erfolgt und fordert eine breitere gesellschaftliche Verantwortung für die Förderung der medizinischen Ausbildung.
Die neue Weiterbildungsordnung umfasst nicht nur die Durchführung der Weiterbildung selbst, sondern auch eine umfassende Dokumentation. Ärzte müssen während ihrer gesamten Ausbildungszeit Logbücher führen, in denen sie ihre Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten festhalten. Diese Logbücher sind unerlässlich, wenn sie sich zur Prüfung zulassen möchten, und müssen zusammen mit einem Weiterbildungszeugnis eingereicht werden. Zudem ist die Mitteilung der angestrebten Facharztbezeichnung erforderlich, wie die Richtlinien der Ärztekammer Rheinland-Pfalz festhalten.
Organisation und Ablauf der Weiterbildung
Die Antragsunterlagen für die Zulassung zur Prüfung sind in zweifacher Ausfertigung bei der Bezirksärztekammer Pfalz einzureichen, wobei eine der Ausfertigungen beglaubigt sein muss. Ein Weiterbildungsregister wurde eingerichtet, um die Einhaltung der neuen Richtlinien zu gewährleisten, die nach den gesetzlichen Bestimmungen im Heilberufsgesetz und der Weiterbildungsordnung gelten müssen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Veränderungen langfristig auf den medizinischen Sektor in Rheinland-Pfalz auswirken. Der Trend zur Ambulantisierung könnte jedoch grundlegende Auswirkungen auf die Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern haben und die Patientenversorgung in der Region nachhaltig prägen. Die aktuelle Entwicklung zeigt, wie wichtig die Adaption an moderne Bedürfnisse in der Weiterbildung für die ärztliche Gemeinschaft ist.