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Mittwoch, 12. März 2025

Streik-Chaos in Dortmund: Busse und Bahnen bleiben heute stehen!

In Dortmund streiken am 12. März 2025 Busse und Stadtbahnen. Verdi fordert höhere Löhne; 5.000 Teilnehmer werden erwartet.

Feuerwehr Bad Kreuznach: Ausbildung im Chemikalienschutz erfolgreich abgeschlossen!

Feuerwehrleute aus Bad Kreuznach wurden am 12.03.2025 im Umgang mit Chemikalienschutzanzügen ausgebildet.

Gesunde Ernährung: Erfolgreiche Aktion im Jugendtreff Höxter begeistert!

Am 12.03.2025 im Jugendtreff Höxter: Gesunde Ernährung, Praxis-Tipps und Entspannung im Rahmen der „Gesund-Essen-Aktion“.

Neues Bestattungsgesetz: Sternenkinder und flexible Ruhestätten!

Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz, das kürzlich novelliert wurde, bringt eine Reihe von bedeutenden Änderungen mit sich. Gesundheitsminister Clemens Hoch hebt hervor, dass damit das modernste Bestattungsrecht in Deutschland geschaffen wurde. Ein zentrales Anliegen des Gesetzes ist es, Trauernden, insbesondere Eltern von verstorbenen Kindern, bessere Abschiedsmöglichkeiten zu bieten. So wird die Bestattung von sogenannten „Sternenkindern“ ermöglicht, also von Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Dies solle den Betroffenen einen Ort der Trauer und auch die Möglichkeit gemeinsamer Bestattungen mit verstorbenen Elternteilen bieten. mwg.rlp.de berichtet, dass der Minister die Bedeutung des Abschiednehmens betont und zu würdigen versucht, was Soldatinnen und Soldaten, die im Auslandseinsatz gefallen sind, geleistet haben.

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Zu den weiteren Neuerungen gehört die Einführung eines dauerhaften Ruherechts für Bundeswehrehrengräber, das auf Antrag der Angehörigen eingeräumt wird. Wer die Grabnutzung und -pflege nicht selbst übernehmen kann, erhält Unterstützung vom Land, sofern die Kosten nicht von der Bundeswehr getragen werden. Zudem eröffnet die Gesetzesnovelle neue Möglichkeiten für Bestattungsformen, wie etwa die Tuchbestattung ohne religiöse Voraussetzungen und die Aufhebung der allgemeinen Sargpflicht auf Friedhöfen. Des Weiteren wird die Seebestattung nun auch auf Rheinlands vier großen Flüssen zugelassen, was lokale Bestattungstourismen ins benachbarte Ausland reduzieren soll.

Flexibilisierung der Bestattungsoptionen

Eine der auffälligsten Änderungen des Bestattungsgesetzes ist die Zulassung der Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen. Trauernde können die Asche ihrer Angehörigen privat mitnehmen, und es besteht nun auch die Möglichkeit, diese zu teilen, ohne dass eine Verpflichtung zur Beisetzung gegeben ist. So ist beispielsweise die sogenannte „Diamantbestattung“ in der Schweiz, bei der aus der Asche ein Diamant hergestellt wird, ein möglicher Weg der Erinnerungsfindung. Diese Flexibilität wird als Schritt in die richtige Richtung angesehen, um den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden.

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Zusätzlich zur Flexibilisierung der Bestattungsformen nimmt die Gesetzesnovellierung auch Bezug auf das Leichenschauwesen. Insbesondere wurde eine Obduktionspflicht für Kinder bis zu sechs Jahren eingeführt, wenn die Todesursache unklar ist. Diese Maßnahme soll der Aufklärung von möglichen Tötungsdelikten bei Säuglingen und Kleinkindern dienen, was vonseiten der Behörden als notwendig erachtet wird.

Rechte der Verstorbenen und ihrer Angehörigen

Neben den gesetzlichen Neuerungen spielt auch der Wille des Verstorbenen eine entscheidende Rolle. Wie haufe.de ausführlich erklärt, entscheiden der Verstorbene und seine Bestattungsanordnungen über die Art der Bestattung. Diese Anordnungen können auch gegen den Willen von Familienangehörigen durchgesetzt werden. Um Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden, wird geraten, Regelungen zur Bestattung nicht in ein Testament aufzunehmen, da dieses oft erst nach der Bestattung gefunden wird. Stattdessen empfiehlt es sich, klare persönliche Anordnungen zu treffen.

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Die häufigsten Bestattungsformen in Deutschland, wie die Erdbestattung und die Feuerbestattung, werden von den neuen Regelungen ebenfalls betroffen sein. Der Trend in der Gesellschaft zeigt, dass der Wunsch nach Bestattungsformen ohne Grabpflege, bedingt durch das Wegfallen des Sterbegeldes und sich verändernde soziale Strukturen, zunehmend zunimmt. Es bleibt abzuwarten, wie diese neuen Regelungen von der Bevölkerung angenommen werden und welche anhaltenden Veränderungen sie im Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz bewirken werden.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rheinpfalz.de/lokal/speyer_artikel,-nicht-jede-entwicklung-mitmachen-pfarrer-%C3%BCbt-kritik-an-neuem-bestattungsgesetz-_arid,5739625.htmlhttps://www.rheinpfalz.de/lokal/speyer_artikel,-nicht-jede-entwicklung-mitmachen-pfarrer-%C3%BCbt-kritik-an-neuem-bestattungsgesetz-_arid,5739625.html
https://mwg.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/gesundheitsminister-clemens-hoch-rheinland-pfalz-bekommt-das-modernste-bestattungsrecht

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