Die Stadt Speyer hat die Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2025 erhalten, wie rheinpfalz.de berichtet. Diese Genehmigung wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes im zweiten Anlauf erteilt, da der erste Etatentwurf aus Dezember 2024 zurückgewiesen wurde. Der Grund für die Ablehnung lag darin, dass die Reform der Grundsteuer nicht aufkommensneutral umgesetzt wurde, was zu einem Fehlbetrag von 8,4 Millionen Euro führte.
Nach einer Nachbesserung im März konnte der Etatentwurf wieder auf den Tisch kommen. In diesem überarbeiteten Entwurf wurde der Grundsteuer-Hebesatz für Wohngrundstücke von 465 auf 500 Punkte angehoben. Dies führte zu höheren Sätzen für Geschäftsgrundstücke und bebaubare Flächen. Durch diese Maßnahmen konnte das eingepreiste Defizit auf rund 6,4 Millionen Euro begrenzt werden.
Positive Haushaltsentwicklung und Personalkonzept
Die Genehmigung des Haushalts ermöglicht es der Stadt, über Pflichtaufgaben hinaus verschiedene Projekte zu finanzieren. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) äußerte sich optimistisch zur Haushaltslage und bekräftigte, dass es keine Befürchtungen einer Überschuldung der Stadt gebe. Obwohl das Land Speyer keine „dauernde Leistungsfähigkeit“ bescheinigt, ist eine positive Tendenz erkennbar.
Ein weiterer wichtiger Punkt in der Haushaltsgenehmigung ist die Genehmigung des Stellenplans, der von 1070,56 auf 1094,54 Stellen erhöht wurde. Dies zeigt den Willen der Stadt, ihre Verwaltung zu modernisieren und den Bürgern mehr Service anzubieten.
Neue Grundsteuer und ihre Auswirkungen
Ab 2025 tritt die neue Grundsteuer für ungefähr 36 Millionen Eigentümer in Kraft, wie profinance.de anmerkt. Die erste Abbuchung ist im Februar 2025 vorgesehen, und bereits jetzt haben erste Kommunen ihre Hebesätze festgelegt und Grundsteuerbescheide versandt. In vielen Fällen wird eine Erhöhung der Steuer erwartet.
Die Berechnung der neuen Grundsteuer erfolgt über drei Komponenten: den Grundsteuerwert, den Messbetrag und den individuell von den Kommunen festgelegten Hebesatz. Der Grundsteuerwert wird seit 2023 im Grundlagenbescheid festgelegt, während der Messbetrag auf diesem Grundsteuerwert basiert. Die Formel für die Grundsteuer lautet demnach: Grundsteuer = Messbetrag x Hebesatz / 100.
Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide sind in der Regel nur dann sinnvoll, wenn der Messbetrag falsch berechnet wurde oder ein fehlerhafter Hebesatz vorliegt. Eigentümer sollten dringend darauf achten, ihre Bescheide genau zu prüfen, um soweit wie möglich sicherzustellen, dass keine fehlerhaften Werte in die Berechnung eingeflossen sind.
Das Thema der Grundsteuer ist besonders sensitiv, da es unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern gibt. Beispielsweise müssen Eigentümer in Baden-Württemberg ab einer Abweichung von 30 % Einspruch einlegen, während in anderen Bundesländern wie Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen keine Korrekturen mittels Gutachten zulässig sind.
Die Stadt Speyer konnte mit der Genehmigung des Haushalts und den Anpassungen in der Grundsteuer auf die aktuellen Herausforderungen reagieren. Diese Anpassungen sind notwendig, um die finanzielle Stabilität der Stadt zu sichern und gleichzeitig wichtige Projekte voranzutreiben. Somit ist der Haushalt für 2025 nicht nur eine finanzielle Notwendigkeit, sondern auch ein Schritt in die Zukunft.