Am 20. März 2025 wurden Eltern und Schüler des Landkreises Südliche Weinstraße über die bevorstehenden Rückgabefristen für Schulbücher und iPads informiert. Die Rückgabe der ausgeliehenen Materialien betrifft insbesondere die Abiturienten und erfolgt zu zwei festen Terminen. Diese sind am Freitag, dem 28. März, von 9 bis 12 Uhr und am Montag, dem 31. März, von 14 bis 16 Uhr. Der Rückgabeort ist das zentrale Schulbuchlager der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau, genau genommen im ehemaligen Impfzentrum in der Albert-Einstein-Straße 29.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Rückgabe ein Rücknahmeschein mitgebracht werden muss, der Anfang März von den Schulen ausgeteilt wurde. Zudem sind die Abiturienten angehalten, die Bücher zu Hause von Umschlägen zu befreien, alle Notizzettel zu entfernen und Einträge, die mit Bleistift vorgenommen wurden, zu löschen. Eine saubere Rückgabe der Schulbücher ist unerlässlich, denn verschmutzte Exemplare werden nicht akzeptiert. Sollten Bücher nicht mehr verwendbar sein, wird ein Schadenersatz fällig.
Richtlinien für die iPad-Rückgabe
Besondere Vorsicht ist auch bei der Rückgabe der iPads geboten. Diese müssen auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt, gründlich gereinigt und aufgeladen zurückgegeben werden. Zudem müssen alle Zubehörteile wie Stift, Ladekabel und -stecker mit abgegeben werden. Bei Beschädigungen oder fehlendem Zubehör sind die Schüler ebenfalls für den Schadenersatz verantwortlich.
Für Rückfragen steht die Schulabteilung unter der E-Mail-Adresse schulabteilung@suedliche-weinstrasse.de oder telefonisch unter 06341 940-180 zur Verfügung.
Schulbuchausleihe in Koblenz
Wichtig ist, dass bei der Abholung durch eine bevollmächtigte Person ein gültiges Ausweisdokument mitgeführt werden muss. Zudem müssen alle Schäden an den Büchern sofort vor Ort gemeldet werden. Nicht gemeldete Schäden könnten bei der Rücknahme im nächsten Jahr in Rechnung gestellt werden. Fragen können an die E-Mail schuelerbezogene.leistungen@stadt.koblenz.de gerichtet werden.
Aufgaben und Pflichten der Schulen
Die Schulen übernehmen eine wichtige Rolle im Prozess der Schulbuchausleihe und sind verpflichtet, die Eltern umfassend zu informieren. Gemäß den Bestimmungen müssen sie Entscheidungen bezüglich der Lernmittel transparent kommunizieren und die Schülerdaten aktuell halten. Die Erstellung von Schulbuchlisten obliegt den Schulen und muss pädagogisch fundiert sein. Dabei sollten diese Informationen den Eltern rechtzeitig zugänglich gemacht werden, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sowohl die Rückgabe von Schulbüchern und iPads im Landkreis Südliche Weinstraße als auch die Ausgabe der Schulbücher in Koblenz strengen Richtlinien folgen, die sicherstellen sollen, dass alle Materialien sorgfältig behandelt und rechtzeitig zurückgegeben bzw. abgeholt werden.