Im Saarland herrscht zurzeit eine leichte Hochwassergefahr. Die Böden sind so gesättigt, dass sie kein zusätzliches Wasser mehr aufnehmen können. Laut Informationen von Michael Penth, dem Bereichsleiter Wasser vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), besteht das Risiko von teilweisem Versickern und Überflutungen. In den nächsten Tagen sind weitere Schauer und teils Schnee zu erwarten, was die Situation zusätzlich verschärfen könnte. Der Deutsche Wetterdienst warnt bis heute Nachmittag vor Dauerregen mit Niederschlagsmengen von bis zu 40 Litern pro Quadratmeter.
Die Pegelstände der Gewässer werden voraussichtlich steigen, was möglicherweise zu Ausuferungen und Überflutungen von Feldern führen wird. In diesem Zusammenhang sind örtliche Verkehrsbehinderungen sowie volllaufende Keller und Garagen zu erwarten. Das Hochwassermeldezentrum geht davon aus, dass an allen Pegeln die Meldehöhe 1 erreicht wird. Besonders am Schwarzbach und am Oberlauf der Blies könnte sogar die Meldehöhe 2 überschritten werden. Dies stellt eine ernstzunehmende Bedrohung für die Anwohner dar, die zur Eigenvorsorge aufgerufen werden.
Eigensicherung und Vorbereitungen
Die Behörden empfehlen den Betroffenen, Sandsäcke und Holzbohlen zur eigenen Vorsorge bereitzustellen. Für Gebäude in tieferen Lagen können Tauchpumpen hilfreich sein, die bereits ab 150 Euro erhältlich sind. Ab dem kommenden Wochenende ist eine Besserung der Wetterlage in Aussicht, die es den Gewässern ermöglichen soll, das Wasser abzutransportieren. Dieses Thema wurde bereits im „aktuellen bericht“ im SR Fernsehen am 06.01.2025 aufgegriffen.
Das Hochwasserrisikomanagement spielt eine zentrale Rolle in der Vermeidung von Schäden durch Hochwasser. Eine vollständige Absicherung gegen Hochwasser ist aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht möglich, weshalb ein Restrisiko bleibt. Ein umfassendes Management umfasst verschiedene präventive Maßnahmen, wie zum Beispiel die Flächenvorsorge und die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten. Diese Aspekte sind besonders relevant, da die Hochwasserereignisse im Juli 2021 gezeigt haben, dass es dringend Verbesserungsbedarf in den bestehenden Vorsorgekonzepten gibt.
Wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen
Die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie regelt seit 2007 eine einheitliche Anwendung des Hochwasserrisikomanagements. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) setzt diese EU-Vorgaben in nationales Recht um und ermöglicht den Bundesländern, eigene Regelungen zu schaffen. Zu den wesentlichen Bestandteilen des Hochwasserrisikomanagements gehören die Bewertung des Hochwasserrisikos, die Erstellung von Hochwassergefahren- und Risikokarten sowie das Aufstellen von Risikomanagementplänen.
Diese Risikomanagementpläne legen Maßnahmen fest, um die nachteiligen Folgen von Hochwasser zu verringern. Es gibt klar definierte Risikogebiete, die signifikante negative Auswirkungen durch Hochwasserereignisse aufweisen. Überschwemmungsgebiete hingegen sind spezielle Flächen, die bei Hochwasser überflutet werden können und für die besondere bauliche Vorschriften gelten. Im Rahmen des Hochwasserrisikomanagements wird auch die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Wasserwirtschaft, Wetterdiensten und Katastrophenschutz hervorgehoben.
Für weitere Informationen über Hochwasservorsorge und -management besuchen Sie die Webseite des BMU.