Vom 26. bis 30. März 2025 präsentiert sich die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auf der Rheinland-Pfalz-Ausstellung in Halle C, Standnummer C80. Die Messebesucher haben die Möglichkeit, sich umfassend zu verschiedenen Verbraucherthemen zu informieren. Dazu gehören Bereiche wie Energie, Telekommunikation, Medien und allgemeines Verbraucherrecht.
Im Energiebereich werden individuell zugeschnittene Analysen des eigenen Verbrauchs angeboten. Besucher können sich über Einsparmöglichkeiten, den Tausch von Heizungen, energetische Sanierungen und erneuerbare Energien informieren. Im Rahmen der Telekommunikation und Medien gibt die Verbraucherzentrale wertvolle Informationen zu Internet, Telefon und Fernsehen, sowie zu aktuellen Entwicklungen wie dem Glasfaserausbau und Änderungen im Kabelfernsehen. Unterstützungsangebote bei Problemen mit Online-Bestellungen, Handwerkern oder Reisen runden das Angebot im Bereich Verbraucherrecht ab.
Beratung zur Barrierefreiheit
An einem besonderen Beratungstag, dem Samstag, den 29. März, stellt die Verbraucherzentrale individuelle Beratungen zur barrierefreien Wohnraumgestaltung zur Verfügung. Hierbei werden Themen wie Hauseingänge, Bäder, Wohnräume und Küchen behandelt. Auch Informationen zu Hilfsmitteln und Fördermöglichkeiten werden bereitgestellt, um die Lebensqualität älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen zu verbessern.
Die Möglichkeiten zur Förderung der Barrierefreiheit sind vielseitig. Laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können Pflegekassen Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bereitstellen, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Zusätzlich gibt es zinsgünstige Darlehen von der KfW, die jedoch nicht mehr für Investitionszuschüsse beantragt werden können. Stattdessen steht ein zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung, das Einkommensgrenzen berücksichtigt.
Fördermöglichkeiten und Trends
Die Investitions- und Strukturbank (ISB) bietet ebenfalls zinsgünstige Darlehen mit einem Tilgungszuschuss an, die einkommensabhängig sind. Diese Förderungen gelten für Neubauten, Ersterwerb, Modernisierung von Bestandsimmobilien sowie den Bau von Mietwohnungen in Rheinland-Pfalz. Die Aktion Mensch setzt sich zudem für Projekte ein, die barrierefreies Wohnen fördern.
Viele Senioren wünschen sich, ihre Wohnungen barrierefrei umzubauen, da die Nutzung herkömmlicher Badezimmer zunehmend schwierig wird. Gemäß den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention wird barrierefreies Wohnen als Menschenrecht betrachtet. Die öffentliche Hand unterstützt daher den Umbau und die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum. Maßnahmen wie Treppenlifte, vergrößerte Türen und barrierefreie Duschplätze können durch Zuschüsse gefördert werden.
Da der demografische Wandel in Deutschland voranschreitet und der Anteil der über 60-Jährigen bis 2060 auf 38 % ansteigen wird, gewinnt dieses Thema weiter an Bedeutung. Barrierefreies Wohnen sollte bereits beim Neubau berücksichtigt werden, und kleine bauliche Veränderungen können den Alltag vieler Menschen erheblich erleichtern. Experten für Barrierefreiheit stehen bereit, um bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zu unterstützen, um Selbstbestimmung im Alter zu ermöglichen.