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Mittwoch, 26. März 2025

Brücke zur Zeiskamer Mühle: Dringende Sanierung gefordert!

Dringende Sanierung der Brücke zur Zeiskamer Mühle: Ratsmitglieder verärgert, während die Region zwischen Wald und Weinbergen lockt.

Laternenmasten in Kirchheimbolanden: Hunde-Urin sorgt für Ärger!

Kaiserslautern: Aktuelle Nachrichten vom Prozessauftakt gegen eine junge Frau, Instandhaltungsmaßnahmen und Vermisstenfälle.

Brückenbau-Offensive in NRW: Millioneninvestitionen für neue Strukturen!

Der Lippeverband erneuert bis Herbst 2025 die Brücke über den Wienbach in Dorsten-Holsterhausen. Kosten: 500.000 Euro.

Grundsteuerreform in Pirmasens: Was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen!

Die Grundsteuer ist nach wie vor ein zentrales Thema in der Stadtpolitik von Pirmasens. Die bürgerliche Koalition hat angekündigt, die Möglichkeit einer getrennten Grundsteuer B für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu prüfen. Dies könnte signifikante Auswirkungen auf die Immobilienbesitzer und die Einnahmen der Stadt haben. Allerdings wird es in diesem Jahr keine weiteren Entwicklungen zu diesem Thema geben, wie rheinpfalz.de berichtet.

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Um ein besseres Verständnis der Situation zu bekommen, wird die Koalition die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung analysieren. Diese Untersuchung könnte eine wichtige Grundlage für zukünftige Entscheidungen darstellen und den Verantwortlichen helfen, informierte Beschlüsse zu fassen.

Neue Grundsteuerbescheide ab 2025

Mit dem Jahr 2025 stehen grundlegende Änderungen in der Grundbesteuerung an. Grundstückseigentümer in Pirmasens werden dann neue Grundsteuerbescheide erhalten, die auf neuen Grundsteuerwerten basieren. Diese Werte ersetzen die bisherigen Einheitswerte ab dem Stichtag 01.01.2025, wie fa-pirmasens.rlp.de mitteilt. Die Bescheide werden von der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausgestellt.

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Die neuen Werte sind das Ergebnis einer Reform, die darauf abzielt, die Grundsteuer gerechter zu gestalten. Die Änderungen sind bereits seit Oktober 2022 in Vorbereitung, als die neuen Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge den Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt wurden. Einheitliche Regelungen sollen dazu beitragen, die Steuerlast fair zu verteilen.

Verfahrensweise und Ansprechpartner

Die Grundsteuer ist direkt an die zuständige kommunale Kasse zu zahlen, wobei die Fälligkeiten im jeweiligen Bescheid genannt werden. Bei Fragen rund um den Grundsteuerbescheid, insbesondere zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass, sollten sich Eigentümer an die Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Fragen zu den Grundsteuerwerten oder Grundsteuermessbeträgen hingegen sind schriftlich an das zuständige Finanzamt zu richten.

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Es ist wichtig zu beachten, dass Einspruchsfristen bereits abgelaufen sein könnten. Zudem wird bei laufenden Einspruchsverfahren das Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen; dennoch ist die Grundsteuer fristgerecht zu zahlen. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden sich auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz, die eine wertvolle Ressource für alle betroffenen Eigentümer ist.

Weitere Informationen, Referenzen & Quellen:

https://www.rheinpfalz.de/lokal/pirmasens_artikel,-grundsteuer-splitting-zwick-gegen-schnelle-entscheidung-_arid,5757751.html
https://fa-pirmasens.rlp.de/service/nachrichten/nachichtendetailseite/neuer-grundsteuerbescheid-2025

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