Ende Januar 2025 wird die Kreisverwaltung Germersheim Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren versenden. Diese Bescheide richten sich an Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen und enthalten die Endabrechnung für das Jahr 2024 sowie die Höhe der Vorausleistungen für das laufende Jahr. Die Vorauszahlungen sind fällig am 1. März, 1. Juli und 1. November, um eine fristgerechte Zahlung sicherzustellen.
Wichtig ist, dass die Eigentümernummer bei Überweisungen angegeben wird, um die Zahlungseingänge korrekt zuzuordnen. Verspätete Zahlungen führen zur Erhebung von Verwaltungsgebühren. Eine Einzugsermächtigung kann helfen, solche Gebühren zu vermeiden. Das entsprechende Formular dafür ist auf der Webseite der Abfallwirtschaft des Kreises Germersheim unter der Rubrik Online Service verfügbar.
Online-Dienste und Abfallmanagement
Die Webseite bietet zudem zahlreiche weitere Online-Dienste. Dazu zählt eine Erinnerungsfunktion per E-Mail für Abholzeiten sowie Änderungen im Abfallmanagement. Grundstückseigentümer können Änderungen zur Tonnengröße, Um- und Abmeldungen oder Anmeldungen zur Sperrmüllabholung ebenfalls digital über Online-Formulare einreichen. Die Abfallwirtschaft Germersheim abfallwirtschaft-germersheim.de weist darauf hin, dass Mieter sich bei Fragen direkt an ihre Vermieter oder Hausverwalter wenden sollten.
Die Jahresgrundgebühr ist abhängig von der Anzahl und Größe der bereitgestellten Mülltonnen. Eine festgelegte Anzahl von Leerungen pro Tonne und Jahr ist in der Grundgebühr enthalten. Für zusätzliche Leerungen der Restmüll- oder Biotonne wird eine Leistungsgebühr im nächsten Bescheid berechnet, für die Papiertonne hingegen fällt keine zusätzliche Gebühr an.
Gebührenstruktur und Anlieferungen
Die Gebühren für Privathaushalte gelten sowohl für Wohn- als auch für gemischt genutzte Grundstücke. Die Abrechnung für die Anlieferung bei Wertstoffhöfen erfolgt nach Gewicht in Tonnen oder nach Volumen in Kubikmetern. Anlieferungen unterhalb der Mindestlast werden nach Volumen abgerechnet. Kleinmengen aus privaten Haushalten, die weniger als 2 Euro je Abfallart kosten, sind kostenfrei. Auch die Anlieferung von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist gebührenfrei.
Ab dem 1. Januar 2025 wird beispielsweise die Größe und Anzahl der Mülltonnen nach Bedarf gewählt werden können. Die Anschlusspflicht an die Restmüll- sowie Biotonne bleibt bestehen, wobei bei Eigenkompostierung auf die Biotonne verzichtet werden kann. Die Abfuhr erfolgt in der Regel alle 14 Tage für Rest- und Biomüll, während die Papiertonne alle vier Wochen geleert wird.
Die Grundgebühr, die ab dem 1. Januar 2025 erhoben wird, liegt für Wohneinheiten bei 5 Euro monatlich. Für gewerbliche Betriebe variiert die Grundgebühr, abhängig von der Größe der umgebauten Nutzfläche. Weitere Details zu den Gebühren können den Informationen auf eva-abfallentsorgung.de entnommen werden.