Heute, am 6. März 2025, informiert der Blitzer-Service über Geschwindigkeitskontrollen in der Region Trier sowie in Teilen Luxemburgs und im Saarland. Besonderes Augenmerk liegt auf der Sicherheit im Verkehr, die durch regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen gefördert werden.Lokalo.de berichtet, dass Messungen an mehreren Standorten erfolgen, darunter:
- A1, Schweich
- B51, Masholder
- B53, Bernkastel-Kues
- B50neu, Zeltingen-Rachtig
- L47, Wehlen
Die Kontrollen in Luxemburg werden zu verschiedenen Tageszeiten durchgeführt: Morgens in Nospelt und Reuland, mittags in Grosbous und Luxemburg-Stadt. Im Saarland liegen die Überwachungsstellen auf der L 157 zwischen Merzig und Losheim am See sowie auf der BAB 620 zwischen den Autobahnanschlussstellen Saarlouis und Saarbrücken.
Bußgelder und Verjährungsfristen
Um Verkehrsteilnehmer auf mögliche Geschwindigkeitsüberschreitungen hinzuweisen, werden Bußgelder verhängt, die je nach Schwere des Verstoßes gestaffelt sind. Dabei gilt, dass ein Bußgeldbescheid in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Wochen zugestellt wird, jedoch kann dies auch bis zu 6 Monate dauern. ADAC.de hebt hervor, dass der Bußgeldbescheid nach 3 Monaten verjährt, es jedoch in Ausnahmefällen zu einer Fristverlängerung auf 6 Monate kommen kann.
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße sind wie folgt gestaffelt:
Bußgelder innerorts
Überschreitung (km/h) | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
bis 10 | 58,50 | 0 |
11-15 | 78,50 | 0 |
16-20 | 98,50 | 0 |
21-25 | 143,50 | 1 |
26-30 | 208,50 | 1 (1 Monat Fahrverbot) |
31-40 | 288,50 | 2 (1 Monat Fahrverbot) |
41-50 | 428,50 | 2 (1 Monat Fahrverbot) |
51-60 | 591,50 | 2 (2 Monate Fahrverbot) |
61-70 | 738,50 | 2 (3 Monate Fahrverbot) |
über 70 | 843,50 | 2 (3 Monate Fahrverbot) |
Verfahren und Rechte der Betroffenen
Der ADAC betont zudem, wie wichtig die Überprüfung von Messdaten für die Verkehrssicherheit ist. Betroffene Personen haben das Recht, Einsicht in die Messdaten zu verlangen. ADAC.de informiert, dass Polizeiliche und kommunale Geschwindigkeitsmessungen fair und nachprüfbar sein müssen. In Fällen von dubiosen Messungen wird empfohlen, anwaltlichen Rat einzuholen.
Messdaten können auf Antrag übergeben werden, jedoch besteht keine Verpflichtung zur ausschließlichen Nutzung von Geräten, die Daten speichern. Nutzer sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Nachweis fehlerhafter Messungen aufwendig und mit hohen Kosten verbunden sein kann.
Zusätzlich wird festgestellt, dass eine Mithaftung bei Unfällen entstehen kann, wenn die empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten wird, auch wenn auf manchen Straßen keine Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten. Die fortdauernde Sensibilisierung und Überwachung im Straßenverkehr ist entscheidend, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.