In Rheinland-Pfalz steht der reguläre Einsatz von Handyblitzern bevor, die die Nutzung von Handys während der Fahrt erkennen sollen. Diese Entwicklung folgt auf dreijährige Tests, die vor drei Jahren in der Region begonnen wurden. Bereits jetzt zeigen die Ergebnisse, dass es einen signifikanten Bedarf an solchen Technologien gibt. In einem Test bei Trier wurden in nur 50 Tagen 327 Verstöße registriert. Ein weiterer Versuch in der Nähe von Mainz ergab sogar 941 Verstöße. Mit diesen Daten im Rücken schlägt das Ministerium den bundesweiten Einsatz dieser Technik vor, der durch ein im Februar in Kraft getretenes Polizeigesetz ermöglicht wird. In ka-news.de wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch der ADAC Bedenken äußert und prüft, ob rechtlicher Klärungsbedarf besteht.
Der Handyblitzer arbeitet mit einer Monokamera, die Fahrzeuge aufnimmt und nur dann speichert, wenn ein Handy erkannt und die typische Handhaltung festgestellt wird. Diese Technologie könnte in Zukunft Verkehrsverstöße deutlich reduzieren. Dennoch gibt es datenschutzrechtliche Bedenken, die sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Rechtsprechung diskutiert werden müssen. Autofahrer hatten gegen Bußgeldbescheide nach dem Testlauf in Trier geklagt, wobei das Amtsgericht Trier die Einsprüche zurückwies, jedoch ebenfalls datenschutzrechtliche Bedenken äußerte. Das Interesse an Verkehrssicherheit wurde als höherwertig erachtet als das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, was die grundrechtliche Basis für diese Maßnahmen darlegt.
Die Rolle der Datenschutzgesetze
Start-ups und Kommunen stehen vor der Herausforderung, moderne Technologien einzuführen, ohne dabei die strengen Datenschutzregelungen Deutschlands zu verletzen. Während ähnliche Systeme in Ländern wie Australien und den Niederlanden bereits erfolgreich implementiert sind, könnten rechtliche Hürden die Einführung solcher Geräte in Deutschland verzögern. In Frankreich hingegen plant man die Einführung von sogenannten Super-Blitzern, die mit modernen Technologien ausgestattet sind und nicht nur Handynutzung sondern auch Geschwindigkeitsüberschreitungen und Gurtpflichtverstöße erfassen können. Laut bussgeldportal.de kommen solche Systeme mit hochauflösenden Sensoren und KI-Technologie zum Einsatz, um Verkehrsverstöße effizient zu identifizieren.
Super-Blitzer nutzen Infrarotsensoren für die Erkennung bei schlechten Lichtverhältnissen, 3D-Laserscanner zur präzisen Messung von Abständen und KI-Software für die Echtzeitanalyse. Diese multifunktionalen Geräte sind oft mit einem zentralen System verbunden, das die gesammelten Daten an Verkehrsbehörden übermittelt. Aktuell gibt es in Deutschland keine flächendeckenden Systeme, während Frankreich bereits Hunderte von multifunktionalen Blitzern betreibt. Es bleibt abzuwarten, ob und wann Deutschland die notwendigen rechtlichen Anpassungen vornimmt, um solche Technologien auch hier einzuführen und dabei die Datenschutzanforderungen zu erfüllen. Fragen zur DSGVO-Konformität werden auch weiterhin im Raum stehen müssen, während die Diskussion über die Verkehrssicherheit und die Rolle moderner Überwachungstechnik weitergeht.