Am 11. April 2025 hat Rheinland-Pfalz einen bedeutenden Schritt unternommen, um Ablenkungen am Steuer zu bekämpfen. In Mainz wurde eine innovative Kamera eingeführt, die Autofahrer beim Gebrauch von Mobiltelefonen während der Fahrt überwacht. Diese spezielle Kamera, die als MONOcam bekannt ist, ist in der Lage, Fahrzeuge aus einer erhöhten Position, beispielsweise von einer Brücke, zu beobachten. Laut SWR wird eine künstliche Intelligenz eingesetzt, um zu erkennen, ob der Fahrer ein Handy in der Hand hält. Bei einem festgestellten Verstoß wird ein Bild gemacht, das anschließend von der Polizei kontrolliert wird.
Die Regelung sieht vor, dass bei einer Auffangfrist von Handybenutzung ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen. Die MONOcam wird nun regulär an einer Autobahnbrücke der A60, in Höhe der Mainz-Finthen, eingesetzt. Dies stellt den ersten regulären Einsatz solcher Kameras in Deutschland dar.
Zusammenarbeit und Aufklärung
Rheinland-Pfalz geht mit diesem Pilotprojekt einen Schritt weiter, nachdem es zwei Jahre zuvor bereits Tests mit der Technologie gegeben hat. Der Innenminister Michael Ebling (SPD) erklärte, dass Rheinland-Pfalz die erste Region in Deutschland war, die die MONOcam-Technik erprobt hat. Dabei arbeitete die Polizei eng mit der niederländischen Polizei zusammen, die diese Technik bereits erfolgreich anwendet. Zuletzt waren die Kameras in den Polizeipräsidien Trier und Mainz für insgesamt sechs Monate im Einsatz, während derer 941 Verstöße auf der A60 dokumentiert wurden.
„Ein Blick aufs Handy bei Tempo 100 führt zu einem Blindflug von etwa 30 Metern“, warnte Ebling. Diese Aussage wird durch die Tatsache untermauert, dass pro Jahr in Rheinland-Pfalz rund 1.000 Unfälle aufgrund von Ablenkungen durch Handynutzung gezählt werden. Im vergangenen Jahr ereigneten sich bei diesen Unfällen drei Todesfälle, was die Dringlichkeit, durch gesetzliche Regelungen und technische Überwachung die Verkehrssicherheit aktiv zu fördern, unterstreicht.
Rechtliche Grundlagen und zukünftige Pläne
Ein neues Polizeigesetz, das Anfang März in Kraft trat, schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz der MONOcam. Die Vorschrift erlaubt der Polizei, entsprechende Aufnahmen zu machen und personenbezogene Daten zu erheben und zu speichern. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, nicht nur Verkehrssünder zur Rechenschaft zu ziehen, sondern auch präventiv Unfälle zu vermeiden. Ebling erklärte zudem, dass alle fünf Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz perspektivisch mit MONOcams ausgestattet werden sollen.
Die Einführung solcher Technologien lässt sich ferner im Kontext eines landesweiten Aufklärungsbedarfs zum Thema Ablenkung im Strassenverkehr sehen. Laut dvr.de ist Ablenkung die Ursache für jeden zehnten tödlichen Unfall auf deutschen Straßen. Es wird betont, dass Informations- und Aufklärungskampagnen entscheidend sind, um die Automobilisten für die Gefahren von Ablenkungen zu sensibilisieren und den Weg für sichereres Fahren zu ebnen.