Ein Mann aus Neunkirchen hat kürzlich eine Rechnung über 400 Euro für Hundefutter erhalten, obwohl er keinen Hund hielt und kein Futter bestellt hatte. Dies führt zur Kontaktaufnahme eines Inkassobüros, nachdem der Mann die Zahlungsaufforderung ignoriert hatte. In dieser Situation suchte er Hilfe bei der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich.
Die AK setzte sich daraufhin mit dem Inkassobüro und dem Onlinehändler in Verbindung und stellte fest, dass die Forderung unbegründet war. Der Mann musste letztlich nichts bezahlen. Sandra Nowak, die Leiterin der AK Niederösterreich-Konsumentenberatung, betonte die Bedeutung der frühzeitigen Kontaktaufnahme mit der AK, um solche Probleme schnell zu klären.
Tipps zur Vermeidung unseriöser Inkassoforderungen
Im Zusammenhang mit dem Vorfall gibt es zahlreiche Ratschläge von der AK, um sich gegen Unterlagen von Inkassounternehmen zu wappnen:
- Ruhig bleiben und nicht vorschnell einer Ratenzahlungsvereinbarung zustimmen.
- Überprüfen, ob das Schreiben seriös ist und konkrete Angaben zum Gläubiger sowie zur Forderung vorhanden sind.
- Bei echtem Schreiben die Forderung auf ihre Berechtigung und Höhe prüfen.
- Um Fristverlängerungen bitten, um mehr Zeit für Ratschläge einzuholen.
Markus Wieser, Präsident der AK Niederösterreich, wies darauf hin, dass Verbraucher häufig unberechtigte Forderungen erhalten können und dass die Konsumentenberatung in solchen Fällen Unterstützung bietet.
In einer ergänzenden Betrachtung von RA Kotz wird auf die häufigsten Merkmale unseriöser Inkassopraktiken hingewiesen. Verbrauchern wird geraten, auf fehlende Informationen zu achten, die oft in Inkassoschreiben fehlen, wie der Name und die Anschrift des Gläubigers oder eine genaue Kostenaufstellung. Zudem sollten überhöhte Inkassogebühren, Drohungen mit Zwangsvollstreckung sowie das Fehlen eines gültigen Titels kritisch hinterfragt werden.
Rechtslage und Pflichten der Inkassounternehmen
Es ist wichtig zu wissen, dass Inkassounternehmen keinen Druck ausüben dürfen, ohne über einen vollstreckbaren Titel zu verfügen. Gesetzliche Regelungen für Inkassounternehmen sind im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festgelegt. Bei berechtigten Inkassoforderungen können Verbraucher diese ignorieren, was jedoch Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach sich ziehen kann.
RA Kotz empfiehlt, einen Widerspruch gegen unberechtigte Forderungen schriftlich einzureichen und alle relevanten Unterlagen zu dokumentieren. Darüber hinaus haben Verbraucher gründlich zu prüfen, ob die Forderungen rechtlich begründet und die Inkassokosten angemessen sind.