Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat in einer aktuellen Entscheidung die Klagen mehrerer Bürgermeister und Gemeindevertreter gegen den Grubenwasseranstieg abgewiesen. Diese Entscheidung fiel im Sommer 2023, die Bekanntgabe des Urteils erfolgte nun.
Die betroffenen Kommunen, darunter die Stadt Lebach sowie die Gemeinden Saarwellingen und Nalbach, hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes von 2021 geklagt, der die schrittweise Teilflutung ehemaliger Bergwerke vorsehen soll. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen und schürt Ängste bei den Klägern.
Ängste der losgelassenen Gemeinden
Die Kläger befürchteten, dass der angeordnete Grubenwasseranstieg zu Schäden an kommunalen Gebäuden und Einrichtungen führen könnte. Zudem äußerten sie Bedenken hinsichtlich möglicher Bodenhebungen, Erschütterungen und der Gefährdung der Grundwasserqualität durch Gasaustritte. In den Stellungnahmen der Gutachter, die im Rahmen des Verfahrens angehört wurden, gab es jedoch Entwarnung: Laut dem OVG sind in den betroffenen Kommunen keine schwerwiegenden Schäden an kommunalen Strukturen zu erwarten.
In der mündlichen Urteilsbegründung wiesen die Richter zudem darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit für gesundheitsgefährdende Ausgasungen als gering eingeschätzt wird. Eine Gefährdung des Trinkwassers konnte nicht festgestellt werden.
Rechtsstreit und mögliche Zukunft
Trotz der abgewiesenen Klagen sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Die unterlegenen Kommunen haben die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzureichen. Diese Option wird momentan noch erwogen, da der Anwalt der Gemeinden auf eine detaillierte Begründung des OVG wartet, bevor er eine Entscheidung trifft.
In der Vergangenheit hatte bereits die Gemeinde Merchweiler im Sommer 2024 erfolglos einen ähnlichen Rechtsweg beschritten. Das Oberverwaltungsgericht hatte in dieser Angelegenheit keine Revision zugelassen, was die betroffenen Kommunen nun in eine schwierige Lage bringt.
Die saarländische Landesregierung hatte im Jahr 2021 die Teilflutung der ehemaligen Gruben unter Auflagen genehmigt. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des erteilten Planfeststellungsbeschlusses und hob hervor, dass das Grubenwasserkonzept aus ökologischen und ökonomischen Gründen positiv bewertet wird. Die RAG, das Unternehmen hinter dem Grubenwasserprojekt, sieht sich durch das Urteil in seiner Rechtsauffassung bestärkt und bezeichnete die Entscheidung als einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Grubenwasserkonzepts, wie RAG-Pressesprecher Christof Beike erläuterte.
Aktuell liegen beim Oberbergamt noch 15 Widersprüche gegen den Abschlussbetriebsplan vor, über die zeitnah entschieden werden soll. Die Entwicklungen in dieser Angelegenheit bleiben daher abzuwarten und könnten weitere rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen.
Für weitere Informationen zu dieser Thematik verweisen wir auf die Berichterstattung von n-tv und SR.
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