Am 2. Januar 2025 sorgte die US-Schauspielerin Mädchen Amick für Verwirrung bezüglich des Namens ihrer Tochter. Es ist unklar, ob die Eltern bei der Wahl des Namens kreativ waren oder möglicherweise einen Fehler gemacht haben. In Deutschland würden Standesämter bei bestimmten Vornamen eingreifen, wenn diese als unzulässig erachtet werden.
Wie saarbruecker-zeitung.de berichtete, gibt es zahlreiche Beispiele für Namen, die in Deutschland nicht akzeptiert werden, darunter Whisky, Superman, Puppe, Satan, Atomfried, Gucci und Lord. Dies wirft die Frage auf, welche Kriterien für die Namenswahl in Deutschland gelten und wie streng diese gehandhabt werden.
Vornamenrecht in Deutschland
Die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland verlangen, dass jedes Kind einen Vornamen und einen Nachnamen erhält. Diese gesetzliche Regelung, bekannt als Zwangsname, verpflichtet Eltern, innerhalb von vier Wochen nach der Geburt einen Namen beim zuständigen Standesamt vorzulegen. Die Eintragung des Vornamens wird dann festgeschrieben, und Änderungen sind nur unter schwerwiegenden Umständen möglich.
Wie vorname.com berichtet, kann das Standesamt die Eintragung eines Vornamens sogar verweigern, was zu möglichen Rechtsstreitigkeiten führen kann. Es gibt zwar kein spezifisches Gesetz, das die Zulässigkeit von Vornamen genau definiert; die Regelungen basieren jedoch auf Gewohnheits- und Richterrecht. Die Richtlinien orientieren sich dabei an der Funktion des Vornamens sowie dem Kindeswohl.
Einige der zentralen Regeln für die Vornamenwahl in Deutschland umfassen:
- Der Vorname muss als solcher erkennbar sein (z. B. wird „Pfefferminza“ abgelehnt).
- Vornamen müssen eindeutig weiblich oder männlich sein.
- Fantasienamen sind nicht zulässig; Tradition ist erforderlich.
- Vornamen dürfen nicht lächerlich machen (z. B. wird „Popo“ abgelehnt).
- Ortsnamen, Markennamen oder Titel sind nicht zulässig (z. B. wird „Woodstock“ abgelehnt).
- Religiöse Namen wie „Christus“ oder „Satan“ sind unzulässig.
- Familiennamen dürfen nicht als Vornamen verwendet werden (z. B. wird „Hemmingway“ abgelehnt).
- Ein Bindestrich kann verwendet werden, um zwei Vornamen zu verbinden; mehrere Vornamen ohne Bindestrich bieten einen flexiblen Rufnamen.
- Das Bundesverfassungsgericht billigt jedem Kind die Vergabe von bis zu fünf Vornamen.